Hundehaltung Abmeldung
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Hinweise für Northeim: Hundehaltung Abmeldung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienst
Hundesteuer-Abmeldung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Hinweise für Northeim: Hundehaltung Abmeldung
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Northeim Abteilung 1.1 Finanzmanagement, Kasse (Team Steuern, Gebühren).
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Northeim Abteilung 1.1 Finanzmanagement, Kasse (Team Steuern, Gebühren).
Ansprechpartner
Team Steuern, Gebühren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten: Mo–Do 07:30 – 16:00 Uhr, Termine bis 18:00 Uhr Fr 07:30 – 13:00 Uhr, Termine bis 16:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Cornelia Treu
Herr Niklas Beyer
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Hinweise für Northeim: Hundehaltung Abmeldung
Abmeldeformular (zzgl. tierärztliche Bescheinigung falls vorhanden)
Abmeldeformular (zzgl. tierärztliche Bescheinigung falls vorhanden)
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Hinweise für Northeim: Hundehaltung Abmeldung
- Kommunale Hundesteuersatzung
- Verwaltungskostensatzung
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
- Kommunale Hundesteuersatzung
- Verwaltungskostensatzung
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Northeim: Hundehaltung Abmeldung
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der Stadt Northeim.
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der Stadt Northeim.
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Hinweise für Northeim: Hundehaltung Abmeldung
Die Abmeldung hat grds. innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
Die Abmeldung hat grds. innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Hinweise für Northeim: Hundehaltung Abmeldung
Bei Fragen rund um die Hundesteuer stehen wir Ihnen unter den o. g. Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Bei Fragen rund um die Hundesteuer stehen wir Ihnen unter den o. g. Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019
Stichwörter
Tierhaltung, Halten von Hunden Abmeldung, Hundeabmeldung, Hundehaltung Abmeldung, Hundeanmeldung