Hundehaltung Abmeldung
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienst
An- und Abmeldung zur Hundesteuer
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Stadt Braunlage - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
E-Mail: steueramt@stadt-braunlage.de
Telefon Festnetz: 05520 940-123
Kontaktperson
Frau Sophie Atzenhofer
Postanschrift
Herzog-Johann-Albrecht-Straße 2
38700 Braunlage
Telefon Festnetz: 05520 940-122
Frau Christin Klank
Postanschrift
Herzog-Johann-Albrecht-Straße 2
38700 Braunlage
E-Mail: christin.klank@stadt-braunlage.de
Telefon Festnetz: 05520 940-124
Frau Franziska Willecke
Postanschrift
Herzog-Johann-Albrecht-Straße 2
38700 Braunlage
E-Mail: franziska.willecke@stadt-braunlage.de
Telefon Festnetz: 05520 940-123
Formulare
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019
Stichwörter
Tierhaltung, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Halten von Hunden Abmeldung, Hundehaltung Abmeldung