Hundehaltung Abmeldung
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Online-Dienst
Hundesteuer Abmeldung
Beschreibung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Ansprechpartner
Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100944
38409 Wolfsburg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche können abweichen. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00
BIC: GENODEF1WOB
Bankinstitut: Volksbank BraWO
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92
BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Formulare
Stichwörter
Finanzbuchhaltung, Kasse, Stadtkasse
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Formulare
Hinweise für Wolfsburg: Hundean- / -abmeldung (Stadt Wolfsburg)
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Hinweise für Wolfsburg: Hundean- / -abmeldung (Stadt Wolfsburg)
An- oder Abmeldung eines Hundes innerhalb von 14 Tagen nach Beginn oder Ende der Hundehaltung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Wolfsburg: Hundean- / -abmeldung (Stadt Wolfsburg)
Die Steuer beträgt jährlich:
- für den Ersthund 108,00 €
- für den zweiten Hund 144,00 €
- für den dritten und jeden weiteren Hund 168,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.08.2019
Stichwörter
Halten von Hunden Abmeldung, Tierhaltung, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Hundehaltung Abmeldung