Wohngeld Änderung ÄnderungsmitteilungOnline erledigen

    Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

    Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse mitteilen.

    Beschreibung

    Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht hat,
    • Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) sich um mehr als 15 Prozent verringert hat oder
    • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert hat.

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann das auch ein Grund für eine Änderung des Wohngeldes sein.

    Hinweise für Hannover: Wohngeld Änderungsmitteilung

    Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:

    • wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
    • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
    • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
    • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
    • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

    Die Änderungen können zu einer Verringerung oder ggf. zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

    Online-Dienste

    Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung (für Eigentümer*innen)

    ID: L100040_537960356

    Beschreibung

    Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Treten in dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung (für Mieter*innen)

    ID: L100040_537960352

    Beschreibung

    Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Treten in dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Zuständigkeit

    An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde

    Hinweise für Hannover: Wohngeld Änderungsmitteilung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Wohngeldstelle der Landeshauptstadt Hannover.

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - 50.3 - Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Allee 25

    30161 Hannover

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag: 08:30-16:00 Uhr Dienstag: 08:30-16:00 Uhr Mittwoch: 08:30-16:00 Uhr Donnerstag: 08:30-16:00 Uhr Freitag: 08:30-14:00 Uhr Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-46364

    Telefon Festnetz: +49 511 168-2001

    E-Mail: wohngeld@hannover-stadt.de

    Internet

    Formulare

    Wohngeldantrag für den Mietzuschuss

    Bundeseinheitliches Formular für den Wohngeldantrag (Mietzuschuss)

    Lastenzuschuss beantragen

    Bundeseinheitliches Formukar für den Lastenzuschuss-Antrag

    Weitere Informationen

    Anträge und andere Unterlagen senden Sie uns bitte nach Möglichkeit online zu. Daneben besteht auch die Möglichkeit, Anträge per Mail oder Post zu übermitteln. Durch das hohe Aufkommen an Anfragen durch die Wohngeldreform bitten wir bei Anrufen um Geduld; die Hotline ist teilweise überlastet.

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

    • Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
    • Nachweise zum geänderten Einkommen
    • Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

    Formulare

    Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.

    Voraussetzungen

    • Ihr Gesamteinkommen muss sich um mehr als 15 % erhöht haben oder
    • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
    • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) hat sich um mehr als 15 % verringert

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.

    Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.

    Fristen

    Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Mitteilung wird unverzüglich geprüft. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

    Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten.

    Kosten

    kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich - auch in automatisierter Form - insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung, überprüfen.

    Es darf zum Beispiel abgeglichen werden,

    • ob während des Wohngeldbezugs Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) gezahlt wird,
    • ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht,
    • oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist.

    Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

    Durch diese Überprüfungen kann die Wohngeldbehörde zum Beispiel ermitteln,

    • ob Wohngeld mehrfach bezogen wird,
    • ob gleichzeitig zum Ausschluss vom Wohngeld führende Transferleistungen bezogen werden,
    • ob zutreffende Angaben im Wohngeldantrag
      • zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit,
      • zum Einkommen aus einer oder mehreren Renten,
      • zum Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinsen oder Dividenden) gemacht wurden,
    • ob bei ursprünglicher Arbeitslosigkeit die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt wurde (zum Beispiel auf Grund der Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit) und
    • ob die ursprüngliche Wohnung, für die Wohngeld geleistet wurde, noch tatsächlich genutzt wird.

    Die Überprüfung ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Bekanntgabe der zugehörigen Wohngeldbewilligung zulässig.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 28.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Eigentum Wohnraum, Zuschuss zu Lasten, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Unterstützung für Miete, Lastenzuschuss, Wohngelderhöhung, Mieterhöhung, Zuschuss zur Miete, Lastenzuschuss Änderung, Verringerung Gesamteinkommen, Mietzuschuss Änderung, Erhöhung Belastung, Unterstützung für Eigentum, Wohngeldberechtigung Änderung, Wohngeldänderung, Verringerung Miete, Mietzuschuss, Lastenzuschuss Erhöhung, Wohngeldberechtigte Person, Mietwohnung, Wohngeld, Verringerung Anzahl Haushaltsmitglieder, Verringerung Belastung, Mietzuschuss Erhöhung, Unterstützung für Wohnkosten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de