Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Beschreibung

    Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein erweitertes Führungszeugnis. Dies umfasst u.a. Tätigkeiten bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, in Schulen und in Sportvereinen für Minderjährige.

    Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerberinnen und Bewerbern in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten als

    • Erzieherin oder Erzieher,
    • Lehrerin oder Lehrer,
    • Schulbusfahrerin oder Schulbusfahrer,
    • Bademeisterin oder Bademeister,
    • Sporttrainerin oder Sporttrainer.

    In das erweiterte Führungszeugnis werden Verurteilungen aufgenommen, die nicht im normalen Führungszeugnis stehen, weil diese z.B. nicht mit mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe ausgeurteilt wurden. Die Erweiterung bezieht sich dabei nur auf Sexualdelikte und auf kinder- und jugendbezogene Delikte wie „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ oder „Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht“.

    Hinweise für Zeven: Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Allgemeine Informationen

    Die Ausstellung eines Führungszeugnisses (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) ist nur persönlich beim BürgerService Zeven zu beantragen. Die weitere Bearbeitung des Antrages erfolgt beim Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn.

    Erweitertes Führungszeugnis:
    Mit dem am 01. Mai 2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 16. Juli 2009 ist in §§ 30a, 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ein "erweitertes Führungszeugnis" eingeführt worden, welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.

    Das Antragsverfahren stellt sich im Grundsatz wie bisher dar, d. h. der Betroffene muss den Antrag nach § 30 Abs. 2 BZRG persönlich bei der zuständigen Meldebehörde stellen. Ergänzend hat er dort eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
    Tipp:
    Sie können das Führungszeugnis auch beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal beantragen. Dazu benötigen Sie einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.´

    Mitzubringende Unterlagen / Dokumente

    - Ausweisdokument
    - schriftliche Aufforderung der Stelle
    - Empfängeradresse, Aktenzeichen usw. bei Führungszeugnissen für Behörden



    Allgemeine Informationen

    Die Ausstellung eines Führungszeugnisses (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) ist nur persönlich beim BürgerService Zeven zu beantragen. Die weitere Bearbeitung des Antrages erfolgt beim Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn.

    Erweitertes Führungszeugnis:
    Mit dem am 01. Mai 2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 16. Juli 2009 ist in §§ 30a, 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ein "erweitertes Führungszeugnis" eingeführt worden, welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.

    Das Antragsverfahren stellt sich im Grundsatz wie bisher dar, d. h. der Betroffene muss den Antrag nach § 30 Abs. 2 BZRG persönlich bei der zuständigen Meldebehörde stellen. Ergänzend hat er dort eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
    Tipp:
    Sie können das Führungszeugnis auch beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal beantragen. Dazu benötigen Sie einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.´

    Mitzubringende Unterlagen / Dokumente

    - Ausweisdokument
    - schriftliche Aufforderung der Stelle
    - Empfängeradresse, Aktenzeichen usw. bei Führungszeugnissen für Behörden



    Online-Dienst

    Führungszeugnis beantragen (Bund)

    ID: L100040_519622826

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2023 (von: Samtgemeinde Zeven, Webservice)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Samtgemeinde Zeven, Webservice)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Zeven - BürgerService

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    27404 Zeven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04281 716-0

    Fax: 04281 716-126

    E-Mail: buergerservice@zeven.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2018 (von: Webservice, Samtgemeinde Zeven)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Samtgemeinde Zeven, Webservice)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt
    • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität

    Voraussetzungen

    • Erteilung ist in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen oder
    • das Führungszeugnis wird benötigt wird für
      • die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII),
      • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
      • eine Tätigkeit, die in einer vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Den Antrag können auch gesetzliche Vertreter (z.B. die Eltern für Minderjährige) stellen. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    14 Tage

    Kosten

    Gebühr 13.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ab 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein erweitertes Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Zeven: Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 05.12.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)