Führungszeugnis Erteilung erweitertOnline erledigen

    Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Beschreibung

    Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein erweitertes Führungszeugnis. Dies umfasst u.a. Tätigkeiten bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, in Schulen und in Sportvereinen für Minderjährige.

    Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerberinnen und Bewerbern in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten als

    • Erzieherin oder Erzieher,
    • Lehrerin oder Lehrer,
    • Schulbusfahrerin oder Schulbusfahrer,
    • Bademeisterin oder Bademeister,
    • Sporttrainerin oder Sporttrainer.

    In das erweiterte Führungszeugnis werden Verurteilungen aufgenommen, die nicht im normalen Führungszeugnis stehen, weil diese z.B. nicht mit mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe ausgeurteilt wurden. Die Erweiterung bezieht sich dabei nur auf Sexualdelikte und auf kinder- und jugendbezogene Delikte wie "Misshandlung von Schutzbefohlenen" oder "Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht".

    Online-Dienst

    Führungszeugnis beantragen | Bund

    ID: L100040_500634050

    Beschreibung

    Es besteht die Möglichkeit, ein Führungszeugnis für sich selbst oder für eine Person zu beantragen, für die die gesetzliche Vertretungsmacht zusteht. Die Person, über die das Führungszeugnis erteilt werden soll, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 14 Jahre alt sein. Das Führungszeugnis kostet 13 Euro je Ausfertigung. Führungszeugnisse werden durch das Bundesamt für Justiz auf Papier gedruckt und auf dem Postweg übersandt. Eine Online-Übermittlung ist nicht möglich. Wenn eine Vorlage bei der Behörde gewünscht ist, erfolgt eine Übersendung direkt dorthin. Ansonsten wird das Führungszeugnis an Ihre Meldeadresse oder die von Ihnen angegebene abweichende Zustelladresse gerichtet.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Visselhövede - An-, Um- und Abmeldung, Ausweis- und Passwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    27374 Visselhövede

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Unser Rathaus ist für Sie geöffnet: Montag - Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04262 301-140

    Fax: 04262 301-147

    E-Mail: meldeamt@visselhoevede.de

    Weitere Informationen

    Die E-Mail-Postfächer "meldeamt@visselhoevede.de" sowie "standesamt@visselhoevede.de" können keine Dateianhänge empfangen. An diese E-Mail-Adressen gesendete Anhänge werden vom System automatisch gelöscht. Der Absender erhält einen Hinweis, dass der eventuelle Anhang gelöscht wurde und die Datei(en) über www.visselhoevede.de/upload-meldeamt bzw. www.visselhoevede.de/upload-standesamt dem Meldeamt oder Standesamt zur Verfügung gestellt werden müssen.

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt
    • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität

    Voraussetzungen

    • Erteilung ist in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen oder
    • das Führungszeugnis wird benötigt wird für
      • die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII),
      • eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
      • eine Tätigkeit, die in einer vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Den Antrag können auch gesetzliche Vertreter (z.B. die Eltern für Minderjährige) stellen. Die Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    14 Tage

    Kosten

    Gebühr 13.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ab 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein erweitertes Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Führungszeugnis Erteilung erweitert

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de