• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Fremdkontrolleure für Gewerbeabfall Bekanntgabe

Fremdkontrolleure für Gewerbeabfall Bekanntgabe

Wenn Sie als anerkannte Stelle Fremdkontrollen bei Betrieben von Abfallvorbehandlungsanlagen im Rahmen der Gewerbeabfallverordnung durchführen möchten, müssen Sie eine bekannt gegebene Stelle sein.

Beschreibung

Wenn Sie als anerkannte Stelle Fremdkontrollen bei Betrieben von Abfallvorbehandlungsanlagen im Rahmen der Gewerbeabfallverordnung durchführen möchten, müssen Sie eine bekannt gegebene Stelle sein.

Für die Bekanntgabe müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

Als bekannt gegebene Stelle dürfen Sie die Fremdkontrollen durchführen.

Im Ausland ausgestellte gleichwertige Nachweise werden anerkannt.

Die Bekanntgabe kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.

Online-Dienst

Bekanntgabe einer Kontrollstelle für die Fremdkontrolle bei Vorbehandlungsanlagen von gewerblichen Siedlungsabfällen

ID: L100040_458799268

Beschreibung

[Zum Serviceportal Niedersachsen – alles rund um den Antrag](https://service.niedersachsen.de/info?areaId=8663337&area=Hannover+%28300...%29&ags=03241001&searchtext=Fremdkontrolleure+f%C3%BCr+Gewerbeabfall+Bekanntgabe)

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Version

Technisch erstellt am 04.07.2022

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim.

Hinweise für Niedersachsen: Fremdkontrolleure für Gewerbeabfall Bekanntgabe

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim.

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Celle

Adresse

Hausanschrift

Biermannstraße 29

29221 Celle

Postanschrift

Postfach 3211

29232 Celle

Version

Technisch erstellt am 16.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim

Adresse

Hausanschrift

Goslarsche Straße 3

31134 Hildesheim

Kontakt

Telefon Festnetz: 05121 163-0

Fax: 05121 163-999

E-Mail: poststelle@gaa-hi.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 01.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Formulare

Es reicht ein formloser Antrag.

Voraussetzungen

Für die Fremdkontrolle bekannt zu gebende Stellen müssen die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Fachkunde aufweisen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen einen erteilten Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle einzulegen.

Hinweise für Niedersachsen: Fremdkontrolleure für Gewerbeabfall Bekanntgabe

Gegen einen erteilten Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle einzulegen.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise für Niedersachsen: Fremdkontrolleure für Gewerbeabfall Bekanntgabe

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb von 3 Monaten

Hinweise für Niedersachsen: Fremdkontrolleure für Gewerbeabfall Bekanntgabe

Innerhalb von 3 Monaten

Kosten

  • Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) enstsprechend Nr. 2.17 an.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 12.07.2021

Version

Technisch erstellt am 26.11.2013

Technisch geändert am 01.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024