Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Wenn Sie Ihren Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden haben, müssen Sie das Wiederauffinden anzeigen.
Die Pflicht zur Meldung des Wiederauffindens besteht auch, wenn bereits ein neuer Reisepass beantragt wurde.
Bitte beachten Sie, dass verloren gemeldete Dokumente trotz Anzeige des Wiederauffindens im internationalen Raum nicht verwendet werden sollten, da die Bundesrepublik Deutschland die Anerkennung wiederaufgefundener Dokumente nicht beeinflussen kann. Ausländische Behörden könnten einen als wiedergefunden gemeldeten Pass oder Ausweis für die Nutzung in ihrem Land nicht anerkennen oder einziehen. Wir empfehlen ein neues Dokument zu beantragen und darauf zu verzichten, wiederaufgefundene Dokumente weiter zu nutzen.
Online-Dienst
Wiederauffinden Ausweisdokument online melden
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Reisepass
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Bei Wiederauffinden des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses sind Sie verpflichtet, den Reisepass unverzüglich bei einem der Bürgerbüros vorzulegen. Es ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
Vorab haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die Anzeige über das Wiederauffinden
- online durchzuführen oder
- alternativ auch schriftlich per E-Mail, postalisch oder per Fax vorzunehmen.
Beim Bürgerbüro Mitte können Sie den wiedergefundenen Reisepass direkt an der Passausgabe (Zimmer A 019) vorlegen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Es muss lediglich eine Wartemarke an der Druckstation im Eingangsbereich gezogen werden.
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Für die Anzeige des Wiederauffindens fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
anderer Pass, Reisepaß, Ausweis, verreisen, Ferien, Identifikation, Reiseausweis, Urlaub, e-Pass