Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Hinweise für Hesel: Hinweis Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde gestohlen, muss der Verlust umgehend angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es ist es ratsam, noch einige Tage mit der Beantragung eines neuen Reisepasses zu warten, falls der verloren gegangene/gestohlene Reisepass doch noch wieder auftauchen sollte. Ein neu beantragter Reisepass kann nicht mehr zurückgezogen werden.
Wenn der verlustig gegangene Reisepass nicht von der Samtgemeinde Hesel ausgestellt wurde, setzen Sie sich bitte vorher telefonisch mit unserem Meldeamt in Verbindung.
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde gestohlen, muss der Verlust umgehend angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es ist es ratsam, noch einige Tage mit der Beantragung eines neuen Reisepasses zu warten, falls der verloren gegangene/gestohlene Reisepass doch noch wieder auftauchen sollte. Ein neu beantragter Reisepass kann nicht mehr zurückgezogen werden.
Wenn der verlustig gegangene Reisepass nicht von der Samtgemeinde Hesel ausgestellt wurde, setzen Sie sich bitte vorher telefonisch mit unserem Meldeamt in Verbindung.
Online-Dienst
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 22 Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor und neben dem Rathaus
Anzahl: 15
Gebühren: nein
B436
Bus: 467
Bus: 619
Bus: 625
Bus: 460
Kreuzung B72/436
Bus: 625
Bus: 460
Bus: 467
Kreuzung L24
Bus: 619
Bus: 625
Bus: 476
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.
Postanschrift
Postfach 1254
26833 Hesel
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hesel: Hinweis Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Ersatzdokumente wie Personalausweis oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität. Sollte es sich bei dem Verlust um einen Diebstahl handeln, bitte die Diebstahlsanzeige von der Polizei vorlegen.
Ersatzdokumente wie Personalausweis oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität. Sollte es sich bei dem Verlust um einen Diebstahl handeln, bitte die Diebstahlsanzeige von der Polizei vorlegen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Hinweise für Hesel: Hinweis Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Hesel: Hinweis Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Hinweise für Hesel: Hinweis Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Wenn ein neuer Reisepass beantragt wird, muss eine Bestellfrist von bis zu vier Wochen beachtet werden. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Dafür muss ein neues biometrietaugliches Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr) vorgelegt werden. Die Gebühren sind zurzeit mit EC-Karte zu entrichten.
Wenn ein neuer Reisepass beantragt wird, muss eine Bestellfrist von bis zu vier Wochen beachtet werden. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Dafür muss ein neues biometrietaugliches Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr) vorgelegt werden. Die Gebühren sind zurzeit mit EC-Karte zu entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Reiseausweis, Ferien, verreisen, e-Pass, Urlaub, Ausweis, anderer Pass, Reisepaß, Identifikation