Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)
Wurde der Reisepass gestohlen, ist der Verlust unverzüglich bei einem der Bürgerbüros anzuzeigen (Verlustanzeige).
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Online-Dienst
Verlustmeldung online
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
- wenn vorhanden: gültiger Personalausweis
- wenn nur ein bereits ungültiges (altes) Ausweisdokument vorhanden ist: bitte dieses mitbringen, ansonsten: Führerschein in Verbindung mit Geburts- beziehungsweise Heiratsurkunde oder kostenpflichtige Archivauskunft durch das Bürgerbüro bei Antragstellung
- wenn vorhanden: Diebstahlanzeige der Polizei
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Passgesetz (PaßG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Die Verlustanzeigen können Sie online durchführen.
- Alternativ kann die Anzeige auch persönlich oder schriftlich per E-Mail, postalisch oder per Fax vorgenommen werden.
- Ein Diebstahl sollte vorher bei der Polizei gemeldet werden.
- Der Reisepass wird im Bürgerbüro als ungültig registriert. Die Verlusterklärung wird vor Ort aufgenommen und an die Polizei weitergeleitet.
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Die Meldung über den Verlust wird sofort aufgenommen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Die Meldung über den Diebstahl ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Bei Wiederauffinden des gestohlenen Reisepasses ist dies unverzüglich einem der Bürgerbüros zu melden. Weitere Informationen zur Meldung des Wiederauffindens gibt es hier.
Einen zweiten Reisepass darf man nur nach Abstimmung mit der Stadt Oldenburg und nur in begründeten Ausnahmefällen führen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Ausweis, Reiseausweis, verreisen, Reisepaß, anderer Pass, Ferien, Urlaub, Identifikation, e-Pass