Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Beschreibung
Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Beverstedt - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 25 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Ladeplatz Elektromobilität
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: VBN Niedersachsen, Rathaus Beverstedt
Linie:- Bus: Linien 558/559, 567/571, 575, 579
- Haltestelle: VBN-Plus Sammeltaxi
Linie:- Bus: AST 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 59
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 07:30 - 15:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bunjes-Meyer
Frau Doris Tönjes
Telefon Festnetz: 04747 181-29
E-Mail: toenjes@gemeinde-beverstedt.de
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Beverstedt
Empfänger: Gemeinde Beverstedt
IBAN: DE58 2926 5747 4840 4004 00
BIC: GENODEF1BEV
Bankinstitut: Volksbank eG Bremerhaven-Cuxland
Gemeinde Beverstedt
Empfänger: Gemeinde Beverstedt
IBAN: DE51 2925 0000 0139 3311 90
BIC: BRLADE21BRS
Bankinstitut: Weser-Elbe Sparkasse
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013
Stichwörter
Ausweis, Reiseausweis, verreisen, Reisepaß, anderer Pass, Ferien, Urlaub, Identifikation, e-Pass