Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Beschreibung

    Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

    Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

    Online-Dienst

    Online-Terminvergabe

    ID: L100040_463475549

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Team Bürgerbüro und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz-Sennheiser-Platz 1

    30900 Wedemark

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie: Serviceleistungen im Bürgerbüro sind derzeit nur mit Online-Termin möglich. Kfz-Angelegenheiten werden derzeit in der Gemeinde Wedemark nicht bearbeitet, weichen Sie bitte auf andere regionsangehörige Kommunen aus. Viele Dienstleistungen des Teams Bürgerbüro und Standesamt sind auch als Online-Service verfügbar. Mo: 08:00 -12:00 | 13:00 -18:00 Uhr Di: 08:00 -12:00 | 13:00 -15:00 Uhr Mi: 08:00 -12:00 | 13:00 -18:00 Uhr Do: nur telefonisch Fr: 08:00 -12:00 Uhr 1. und 3. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr Unser zentrales Dialogcenter ist montags bis donnerstags von 07:15 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 07:15 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05130 581-0

    E-Mail: buergerbuero.und.standesamt@wedemark.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • der jetzige Reisepass
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
    • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Hinweise für Wedemark: Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    • OHNE folgende Unterlagen ist eine Antragsbearbeitung nicht möglich:

      • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen sowie mit Blickrichtung geradeaus und geschlossenem Mund (Näheres s. unten Link Fotomustertafel). Das Lichtbild darf nicht bereits in einem anderen Dokument verwendet worden sein.
      • Personalausweis
      • bisheriger Reisepass/Kinderreisepass/ Kinderausweis
      • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde im Original und Urkunde über eine Namensänderung

      Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Zustimmung beider Sorgeberechtigten mittels Einverständniserklärung (s. rechts) und zum Unterschriftenabgleich die Vorlage beider Personalausweise erforderlich, ggf. Vorlage einer Sorgerechtsregelung.

      Der/ die Antragsteller/in (altersunabhängig) muss persönlich anwesend sein. Im Fall von Kindern bzw. Jugendlichen muss zusätzlich ein/e Sorgeberechtigte/r bei der Beantragung anwesend sein (§ 6 I S.7 PassG).

    Verfahrensablauf

    Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

    Fristen

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wedemark: Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 05.12.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Reiseausweis, Urlaub, verreisen, Reisepaß, anderer Pass, Identifikation, Ausweis, Reisepass, Ferien, e-Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English