Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Beschreibung
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Formulare
Hinweise für Varel: Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Hinweise für Varel: Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck, Abnahme der Fingerabdrücke und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Der Reisepass kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck, Abnahme der Fingerabdrücke und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Der Reisepass kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.0 EUR
Hinweise für Varel: Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Gebühr:37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten) - Gebühr:70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten) - Gebühr:59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende) - Gebühr:92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) - Gebühr:21,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebühr:37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten) - Gebühr:70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten) - Gebühr:59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende) - Gebühr:92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) - Gebühr:21,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.05.2017
Stichwörter
Ferien, verreisen, Pass, Identifikation, Reisepaß, Reiseausweis, anderer Pass, Reisepass, e-Pass, Ausweis, Urlaub