Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Beschreibung
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Die Ausstellung eines Passes für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn beide das Sorgerecht haben und die Eltern zusammenleben. Lediglich ein Elternteil kann den Antrag stellen, wenn das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird.
Ab dem 6. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke für die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige genommen werden.
Bitte beachten Sie:
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Hinweise für Wedemark: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Ab dem 7. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke für die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige genommen werden. Bis zum 6. Lebensjahr ist dies nicht notwendig.
Eine Sonderregelung besteht für die Einreise in die USA. Bei jedem Kind müssen hier auch bis zum vollendeten 6. Lebensjahr die Fingerabdrücke im Kinderreisepass enthalten sein. Zusätzlich muss grundsätzlich eine Einreiseerlaubnis (ESTA) eingeholt werden.
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Ab dem 7. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke für die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige genommen werden. Bis zum 6. Lebensjahr ist dies nicht notwendig.
Eine Sonderregelung besteht für die Einreise in die USA. Bei jedem Kind müssen hier auch bis zum vollendeten 6. Lebensjahr die Fingerabdrücke im Kinderreisepass enthalten sein. Zusätzlich muss grundsätzlich eine Einreiseerlaubnis (ESTA) eingeholt werden.
Online-Dienst
Online-Terminvergabe
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Team Bürgerbüro und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Serviceleistungen im Bürgerbüro sind derzeit nur mit Online-Termin möglich. Viele Dienstleistungen des Teams Bürgerbüro und Standesamt sind auch als Online-Service verfügbar. Mo: 08:00 -12:00 | 13:00 -18:00 Uhr Di: 08:00 -12:00 | 13:00 -15:00 Uhr Mi: 08:00 -12:00 | 13:00 -18:00 Uhr Do: nur telefonisch Fr: 08:00 -12:00 Uhr 1. und 3. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr Unser zentrales Dialogcenter ist montags bis donnerstags von 07:15 Uhr bis 18 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 07:15 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05130 581-0
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Falls vorhanden: Ungültiges Identitätsdokument (z. B. Kinderreisepass)
- anderenfalls eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde)
Hinweise für Wedemark: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
OHNE folgende Unterlagen ist eine Antragsbearbeitung nicht möglich:
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen sowie mit Blickrichtung geradeaus und geschlossenem Mund (Näheres s. unten Link Fotomustertafel). Das Lichtbild darf nicht bereits in einem anderen Dokument verwendet worden sein.
- Personalausweis
- bisheriger Reisepass/Kinderreisepass/ Kinderausweis
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde im Original und ggf. Urkunde über eine Namensänderung
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Zustimmung beider Sorgeberechtigten mittels Einverständniserklärung (s. rechts) und zum Unterschriftenabgleich die Vorlage beider Personalausweise erforderlich, ggf. Vorlage einer Sorgerechtsregelung.
Der/ die Antragsteller/in (altersunabhängig) muss persönlich anwesend sein. Im Fall von Kindern bzw. Jugendlichen muss zusätzlich ein/e Sorgeberechtigte/r bei der Beantragung anwesend sein (§ 6 I S.7 PassG).
OHNE folgende Unterlagen ist eine Antragsbearbeitung nicht möglich:
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen sowie mit Blickrichtung geradeaus und geschlossenem Mund (Näheres s. unten Link Fotomustertafel). Das Lichtbild darf nicht bereits in einem anderen Dokument verwendet worden sein.
- Personalausweis
- bisheriger Reisepass/Kinderreisepass/ Kinderausweis
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde im Original und ggf. Urkunde über eine Namensänderung
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Zustimmung beider Sorgeberechtigten mittels Einverständniserklärung (s. rechts) und zum Unterschriftenabgleich die Vorlage beider Personalausweise erforderlich, ggf. Vorlage einer Sorgerechtsregelung.
Der/ die Antragsteller/in (altersunabhängig) muss persönlich anwesend sein. Im Fall von Kindern bzw. Jugendlichen muss zusätzlich ein/e Sorgeberechtigte/r bei der Beantragung anwesend sein (§ 6 I S.7 PassG).
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift des Kindes auf dem Reisepass enthalten sein.
Der Reisepass kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
4 Wochen (Die Bearbeitungszeit kann variieren.)
Kosten
Reisepass für antragstellende Personen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass für antragstellende Personen über 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 70.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Wedemark: Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 18.08.2023
Stichwörter
Reisepass, Reisepaß, Reiseausweis, e-Pass, Ferien, Identifikation, anderer Pass, Urlaub, Pass, verreisen, Ausweis