Reisepass Ausgabe
Beschreibung
Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Reisepass Ausgabe
Die Abholung von Personalausweisen/Reisepässen ist im Einwohnermeldeamt im Rathaus nur mit Termine von Montag bis Freitag von 08-12.15 Uhr und zusätzlich Dienstag von 14-16 Uhr und Donnerstags von 14-18 Uhr möglich.
Die Abholung von Personalausweisen/Reisepässen ist im Einwohnermeldeamt im Rathaus nur mit Termine von Montag bis Freitag von 08-12.15 Uhr und zusätzlich Dienstag von 14-16 Uhr und Donnerstags von 14-18 Uhr möglich.
Online-Dienst
Termin im Bürgerservice
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Reisepass Ausgabe
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf.
Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Neu Wulmstorf.
Die entsprechenden Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Rubrik "Ansprechpartner/in".
Ansprechpartner
II.I.1 Sachgebiet Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Den Bürgerservice können Sie nur mit vorheriger Terminvereinbarung aufsuchen. Einen Termin können Sie auf der Webseite der Gemeinde Neu Wulmstorf buchen.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 40 70078-0
E-Mail: buergerservice@neu-wulmstorf.de
E-Mail: meldewesen@neu-wulmstorf.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Harburg: Reisepass Ausgabe
Wenn ein alter Reisepass vorhanden ist, diesen bitte mitbringen.
Wenn ein alter Reisepass vorhanden ist, diesen bitte mitbringen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport