Personalausweis Statusabfrage
Hinweise für Sehnde: Statusabfrage zum beantragten Personalausweis
Es handelt sich um eine Statusabfrage zu einem bereits beantragten Personalausweis.
Beschreibung
Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Hinweise für Sehnde: Statusabfrage zum beantragten Personalausweis
Sie haben einen Personalausweis beantragt und möchten wissen, ob er zur Abholung bereit liegt?
Hier können Sie den Bearbeitungsstand abfragen, bzw. ob der beantragte Ausweis bereits zur Abholung bereit liegt.
Online-Dienst
Status von Ausweisdokumenten abfragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Hinweise für Sehnde: Statusabfrage zum beantragten Personalausweis
Die Zuständigkeit liegt bei dem Bürgerbüro Sehnde.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde.
Ansprechpartner
Für Sehnde wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise für Sehnde: Statusabfrage zum beantragten Personalausweis
Sie benötigen die Seriennummer des beantragten hoheitlichen Dokumentes. Die Seriennummer finden Sie auf einem bei Antragstellung ausgehändigten Infoblatt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sehnde: Statusabfrage zum beantragten Personalausweis
Bitte beachten Sie,
- dass die Daten täglich aktualisiert werden. Sollten Sie keine Informationen zu Ihrer Dokumentennummer erhalten, versuchen Sie es bitte später noch einmal,
- dass Sie bei der Eingabe der Dokumentennummer auf die richtige Schreibweise achten,
- dass zwischen Groß- und Kleinschreibung unterschieden wird.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen