Kinderreisepass Statusabfrage

    Kinderreisepass Statusabfrage

    Beschreibung

    Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Der Bearbeitungsstatus des Kinderreisepasses kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

    Achtung: Ab dem ersten 1.1. 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Online-Dienst

    Zur Statusabfrage

    ID: L100040_427037624

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Reisepass beantragt wurde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Jemgum - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hofstraße 2

    26844 Jemgum

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Jemgum, Sparkasse
      Linie:
      • Bus: 605

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Das Erdgeschoss ist barierefrei zugänglich.

    Öffnungszeiten

    Montag-Donnerstag 08:00-12:30 Sie benötigen einen Termin? Kein Problem: Rufen Sie uns für einen individuellen Termin einfach an. Freitag 08:00-12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04958 9181-0

    Fax: 04958 9181-40

    E-Mail: gemeinde@jemgum.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English