Kinderreisepass Statusabfrage
Beschreibung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Der Bearbeitungsstatus des Kinderreisepasses kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Achtung: Ab dem ersten 1.1. 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
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Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Reisepass beantragt wurde.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09.00 - 12.30 Uhr Dienstag 09.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.30 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.30 Uhr sowie jeden 1. Samstag im Monat 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05524 853-135
Fax: 05524 853-223
E-Mail: buergerbuero@badlauterberg.de
E-Mail: rathaus@badlauterberg.de
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen