Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Beschreibung
Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Wenn Sie den Kinderreisepass Ihres Kindes wiedergefunden haben, müssen Sie das Wiederauffinden anzeigen.
Wenn Sie den Kinderreisepass Ihres Kindes wiedergefunden haben, müssen Sie das Wiederauffinden anzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Für Oldenburg (Oldenburg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- wieder gefundener Kinderreisepass
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
- Die Anzeige über das Wiederauffinden können Sie online durchführen.
- Alternativ kann die Anzeige auch persönlich oder schriftlich per E-Mail, postalisch oder per Fax vorgenommen werden.
Wurde bereits ein neuer Kinderreisepass ausgestellt, so ist der wiedergefundene Kinderreisepass unverzüglich bei einem der Bürgerbüros vorzulegen.
- Die Anzeige über das Wiederauffinden können Sie online durchführen.
- Alternativ kann die Anzeige auch persönlich oder schriftlich per E-Mail, postalisch oder per Fax vorgenommen werden.
Wurde bereits ein neuer Kinderreisepass ausgestellt, so ist der wiedergefundene Kinderreisepass unverzüglich bei einem der Bürgerbüros vorzulegen.
Fristen
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Für die Anzeige des Wiederauffindens fallen keine Gebühren an.
Für die Anzeige des Wiederauffindens fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 02.12.2013