Kinderreisepass Meldung wegen Fund

    Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden

    Beschreibung

    Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie den Kinderreisepass Ihres Kindes wiedergefunden haben, müssen Sie das Wiederauffinden anzeigen.



    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie den Kinderreisepass Ihres Kindes wiedergefunden haben, müssen Sie das Wiederauffinden anzeigen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Für Oldenburg (Oldenburg) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • wieder gefundener Kinderreisepass

    Formulare

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden

    • Die Anzeige über das Wiederauffinden können Sie online durchführen.
    • Alternativ kann die Anzeige auch persönlich oder schriftlich per E-Mail, postalisch oder per Fax vorgenommen werden.

    Wurde bereits ein neuer Kinderreisepass ausgestellt, so ist der wiedergefundene Kinderreisepass unverzüglich bei einem der Bürgerbüros vorzulegen.

    • Die Anzeige über das Wiederauffinden können Sie online durchführen.
    • Alternativ kann die Anzeige auch persönlich oder schriftlich per E-Mail, postalisch oder per Fax vorgenommen werden.

    Wurde bereits ein neuer Kinderreisepass ausgestellt, so ist der wiedergefundene Kinderreisepass unverzüglich bei einem der Bürgerbüros vorzulegen.

    Fristen

    Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden

    Für die Anzeige des Wiederauffindens fallen keine Gebühren an.

    Für die Anzeige des Wiederauffindens fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 02.12.2013

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 15.12.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)