Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Hinweise für Hesel: Hinweis zu Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar, muss der Verlust umgehend angezeigt werden (Verlustanzeige). Bitte teilen Sie mit, wann, wo und auf welche Art der Kinderreisepass abhandengekommen ist.
Die Beantragung eines neuen Kinderreisepasses muss in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen. Setzen Sie sich vorher diesbezüglich mit unserem Meldeamt telefonisch in Verbindung.
Wenn der verlustig gegangene Kinderreisepass nicht von der Samtgemeinde Hesel ausgestellt wurde, setzen Sie sich bitte vorher telefonisch mit unserem Meldeamt in Verbindung.
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar, muss der Verlust umgehend angezeigt werden (Verlustanzeige). Bitte teilen Sie mit, wann, wo und auf welche Art der Kinderreisepass abhandengekommen ist.
Die Beantragung eines neuen Kinderreisepasses muss in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen. Setzen Sie sich vorher diesbezüglich mit unserem Meldeamt telefonisch in Verbindung.
Wenn der verlustig gegangene Kinderreisepass nicht von der Samtgemeinde Hesel ausgestellt wurde, setzen Sie sich bitte vorher telefonisch mit unserem Meldeamt in Verbindung.
Online-Dienst
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 22 Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor und neben dem Rathaus
Anzahl: 15
Gebühren: nein
B436
Bus: 467
Bus: 619
Bus: 625
Bus: 460
Kreuzung B72/436
Bus: 625
Bus: 460
Bus: 467
Kreuzung L24
Bus: 619
Bus: 625
Bus: 476
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.
Postanschrift
Postfach 1254
26833 Hesel
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hesel: Hinweis zu Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Ein Elternteil muss persönlich mit einem Ausweisdokument erscheinen, da die Verlustmeldung auch unterschrieben werden muss. Sollte es sich bei dem Verlust um einen Diebstahl handeln, bitte die Diebstahlsanzeige von der Polizei vorlegen.
Ein Elternteil muss persönlich mit einem Ausweisdokument erscheinen, da die Verlustmeldung auch unterschrieben werden muss. Sollte es sich bei dem Verlust um einen Diebstahl handeln, bitte die Diebstahlsanzeige von der Polizei vorlegen.
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hesel: Hinweis zu Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Es fallen keine Gebühren an.
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 03.02.2012