Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Beschreibung

    Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Hinweise für Hesel: Hinweis zu Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar, muss der Verlust umgehend angezeigt werden (Verlustanzeige). Bitte teilen Sie mit, wann, wo und auf welche Art der Kinderreisepass abhandengekommen ist.

    Die Beantragung eines neuen Kinderreisepasses muss in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen. Setzen Sie sich vorher diesbezüglich mit unserem Meldeamt telefonisch in Verbindung.

    Wenn der verlustig gegangene Kinderreisepass nicht von der Samtgemeinde Hesel ausgestellt wurde, setzen Sie sich bitte vorher telefonisch mit unserem Meldeamt in Verbindung.

    Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar, muss der Verlust umgehend angezeigt werden (Verlustanzeige). Bitte teilen Sie mit, wann, wo und auf welche Art der Kinderreisepass abhandengekommen ist.

    Die Beantragung eines neuen Kinderreisepasses muss in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen. Setzen Sie sich vorher diesbezüglich mit unserem Meldeamt telefonisch in Verbindung.

    Wenn der verlustig gegangene Kinderreisepass nicht von der Samtgemeinde Hesel ausgestellt wurde, setzen Sie sich bitte vorher telefonisch mit unserem Meldeamt in Verbindung.

    Online-Dienst

    INFORMATIONSREGISTER: Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    ID: L100040_421656859

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2021 (von: Freese, Lisa-Marie)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Hesel - Sachgebiet 22 Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 14

    26835 Hesel

    Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor und neben dem Rathaus
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein

    B436

    Bus: 467

    Bus: 619

    Bus: 625

    Bus: 460


    Kreuzung B72/436

    Bus: 625

    Bus: 460

    Bus: 467


    Kreuzung L24

    Bus: 619

    Bus: 625

    Bus: 476

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Postanschrift

    Postfach 1254

    26833 Hesel

    Version

    Technisch erstellt am 30.10.2016 (von: Duin, Joachim)

    Technisch geändert am 30.09.2024 (von: Freese, Lisa-Marie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hesel: Hinweis zu Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Ein Elternteil muss persönlich mit einem Ausweisdokument erscheinen, da die Verlustmeldung auch unterschrieben werden muss. Sollte es sich bei dem Verlust um einen Diebstahl handeln, bitte die Diebstahlsanzeige von der Polizei vorlegen.

    Ein Elternteil muss persönlich mit einem Ausweisdokument erscheinen, da die Verlustmeldung auch unterschrieben werden muss. Sollte es sich bei dem Verlust um einen Diebstahl handeln, bitte die Diebstahlsanzeige von der Polizei vorlegen.

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hesel: Hinweis zu Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Es fallen keine Gebühren an.

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 03.02.2012

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 15.12.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)