Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Beschreibung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Molbergen - Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag        08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag      08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch      08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag  08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag         08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04475 9494-12
E-Mail: meldeamt@molbergen.de
Bankverbindung
Gemeindeverwaltung Molbergen
Empfänger: Gemeindeverwaltung Molbergen
IBAN: DE33 2805 0100 0080 3401 93
BIC: SLZODE22XXX
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 03.02.2012