Kinderreisepass Meldung wegen VerlustOnline erledigen

    Kinderreisepass Meldung wegen Verlust

    Beschreibung

    Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

    Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

    Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

    ID: L100040_482414269

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Moringen - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsfreiheit 8/10

    37186 Moringen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Moringen, Amtsfreiheit
      Linien:
      • Bus: 225
      • Bus: 222

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 -12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05554 202-34

    Fax: 05554 202-14

    E-Mail: eiwo@moringen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 03.02.2012

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de