Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist
Beschreibung
Im Pfandleihgewerbe haben Pfandleiher das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten.
Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Frist verlängert werden.
Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.
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Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Landkreis Celle - Ordnungsamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 3211
29232 Celle
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Auf dem Gelände vom Landkreis Celle - Einfahrt Trift - 26
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Speicherstraße 2 - (Eingang C) - links neben der Zulassungsstelle
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jochen Decker (Leiter Ordnungsamt)
Ulrike Brinken (Integrationsbeauftragte)
Internet
Bankverbindung
Kreiskasse Celle
Empfänger: Kreiskasse Celle
IBAN: DE44 2575 0001 0000 0034 00
BIC: NOLADE21CEL
Bankinstitut: Sparkasse Celle
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Celle
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3211
29232 Celle
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1 01
30001 Hannover
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Pfandleiherlaubnis
- Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren
Voraussetzungen
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:
- eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht
- ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann
- wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag sollte gestellt werden, sobald der wichtige Grund vorliegt.
Kosten
Die Gebühren betragen 30,50 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018
Stichwörter
Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung