Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung

    Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist

    Beschreibung

    Im Pfandleihgewerbe haben Pfandleiher das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten.

    Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Frist verlängert werden.

    Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.

    Online-Dienste

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    Technisch erstellt am 12.12.2022

    Technisch geändert am 22.10.2024

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Technisch erstellt am 07.07.2021

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    Technisch erstellt am 20.09.2022

    Technisch geändert am 22.10.2024

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Göttingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhäuser Landstraße 4

    37083 Göttingen

    Öffnungszeiten

    Besuchszeiten: Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin. Ansprechzeiten: Mo: 09:00 - 12:00 Mi:  09:00 - 12:00  Do: 13:30 - 16:00 Fr:  09:00 - 12:00

    Version

    Technisch erstellt am 06.09.2011

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Stadt Osterode am Harz

    Adresse

    Hausanschrift

    Eisensteinstraße 1

    37520 Osterode am Harz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten: montags bis freitags: 08:00 - 12:00 montags und dienstags: 14:30 - 16:00 donnerstags: 14:30 - 17:00 Bürgerbüro: montags und dienstags: 08:00 - 16:30 Uhr mittwochs und freitags: 08:00 - 12:30 Uhr donnerstags: 08:00 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5522 318

    Fax: +49 5522 318-201

    E-Mail: rathaus@osterode.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2012

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landkreis Göttingen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhäuser Landstraße 4

    37083 Göttingen

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2023 (von: Nieder, Oliver)

    Technisch geändert am 22.01.2025 (von: Nieder, Oliver)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Pfandleiherlaubnis
    • Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren

    Voraussetzungen

    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:

    • eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht
    • ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann
    • wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag sollte gestellt werden, sobald der wichtige Grund vorliegt.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 13.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2013

    Technisch geändert am 09.10.2023

    Stichwörter

    Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Metainformation