Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.
Hinweise für Aurich: Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ausgestellt werden.
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ausgestellt werden.
Online-Dienst
Geburtsurkunde Ausstellung
Beschreibung
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Zahlungsweise
- paydirekt
- Kreditkarten
- Klassische Kreditkarte
- Paypal
- Lastschriftverfahren
- giropay
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Aurich - Sachgebiet 32.2 - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Der Zugang zum Standesamt Aurich ist nicht barrierefrei. Das Standesamt befindet sich im 1. Obergeschoss. Ein Aufzug ist nicht vorhanden. Sollten Sie das Obergeschoss nicht erreichen können, kontaktieren Sie vor Ihrem Besuch gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes.
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.30 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00 - 12.30 und 14.00 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04941 12-3232
E-Mail: standesamt@stadt.aurich.de
Stichwörter
Standesamt
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
- § 33 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Hinweise für Aurich: Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
- §§ 1591-1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
- §§ 1591-1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Aurich: Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Gebühr: 15,00 EUR
Vorkasse: Nein
Ausstellung der Urkunde oder der beglaubigten Abschrift
Gebühr: 7,50 EUR
Vorkasse: Nein
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: 15,00 EUR
Vorkasse: Nein
Ausstellung der Urkunde oder der beglaubigten Abschrift
Gebühr: 7,50 EUR
Vorkasse: Nein
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Personenstandsurkunde