Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.

    Hinweise für Seevetal: Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt

    Allgemeine Informationen

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. 

    Zuständig für die Führung des Geburtenregisters ist das Standesamt des tatsächlichen Geburtsortes. Bei Hausgeburten wäre dies dann das Standesamt in dem Ort wo das Kind zu Welt gekommen ist.



    Allgemeine Informationen

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    Zuständig für die Führung des Geburtenregisters ist das Standesamt des tatsächlichen Geburtsortes. Bei Hausgeburten wäre dies dann das Standesamt in dem Ort wo das Kind zu Welt gekommen ist.



    Online-Dienste

    Urkunden - Geburtsurkunden und Abschriften

    ID: L100040_454371085

    Beschreibung

    Geburtsurkunden und Abschriften aus dem Geburtenregister

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2022 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Urkunden - Geburtsurkunden und Abschriften

    ID: L100040_574578176

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 03.10.2024 (von: Webservice, Gemeinde Seevetal)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Seevetal)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

    Hinweise für Seevetal: Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt

    An das Standesamtes der Gemeinde Seevetal.

    An das Standesamtes der Gemeinde Seevetal.

    Ansprechpartner

    Standesamt Seevetal-Neu Wulmstorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 11

    21218 Seevetal

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Terminsprechstunde. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin oder nutzen den Rückrufservice des Standesamtes. Zahlungsmöglichkeiten: bargeldlose Zahlung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-3333

    E-Mail: standesamt@seevetal.de

    Weitere Informationen

    Die bisherigen Standesamtsbezirke Seevetal sowie Neu Wulmstorf werden mit Ablauf des 31. Dezember 2023 aufgelöst. Der neue Standesamtsbezirk Seevetal – Neu Wulmstorf übernimmt dann die Aufgaben aus dem Personenstandswesen unter federführender Regie der Gemeinde Seevetal.

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Seevetal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • ggf. die Sorgeerklärungen
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Seevetal: Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt

    Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen.

    Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen.

    Fristen

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Seevetal: Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt

    Für die Anzeige der Geburt fallen keine Gebühren an.

    Für die Ausstellung von Geburtsurkunden fallen folgende Gebühren an:

    • 15,00 EUR Ausstellung der Urkunde
    • 7,50 EUR für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
    • 70,00 EUR Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

    Zahlungsarten:

    • bar oder
    • EC-Karte
    • Online: SEPA-Lastschrift

    Für die Anzeige der Geburt fallen keine Gebühren an.

    Für die Ausstellung von Geburtsurkunden fallen folgende Gebühren an:

    • 15,00 EUR Ausstellung der Urkunde
    • 7,50 EUR für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
    • 70,00 EUR Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

    Zahlungsarten:

    • bar oder
    • EC-Karte
    • Online: SEPA-Lastschrift

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Seevetal: Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt

    Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt des Kindes.

    Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt des Kindes.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)