Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Urkunden aus dem Geburtenregister bei der Stadt Celle beantragen

    ID: L100040_472575887

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2022

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Celle - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Stadtkirche 11

    29221 Celle

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist! Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch mit dem/der zuständigen Ansprechpartner/in oder senden Sie eine E-Mail an standesamt@celle.de . Termin außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Rücksprache möglich. Telefonisch sind wir zu folgenden Zeiten erreichbar: montags von 9.00 bis 12.00 Uhr dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05141 123403

    Fax: 05141 123499

    E-Mail: standesamt@celle.de

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2009

    Technisch geändert am 11.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • ggf. die Sorgeerklärungen
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2013

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024