Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
Vorher muss die Hausgeburt angezeigt worden sein.
Vorher muss die Hausgeburt angezeigt worden sein.
Online-Dienste
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
Sofern Sie in Gifhorn wohnhaft sind und zu Hause entbunden haben, muss die Geburt im Standesamt Gifhorn angezeigt werden.
Sofern Sie in Gifhorn wohnhaft sind und zu Hause entbunden haben, muss die Geburt im Standesamt Gifhorn angezeigt werden.
Ansprechpartner
Stadt Gifhorn - Fachbereich 32 - Ordnung - Fachteam Standesamt
Beschreibung
Gerne kann auch außerhalb der Öffnungszeiten ein Termin vereinbart werden, rufen Sie uns einfach an.
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch - Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 17.00 Uhr Dienstag geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
- bei einer geschiedenen Mutter zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil oder eine Eheurkunde der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk (erhalten Sie beim Standesamt der Eheschließung)
- bei einer verwitweten Mutter die Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehemannes
- ausgefüllte Geburtsanzeige (erhalten Sie im Klinikum Gifhorn oder im Standesamt)
Beachten Sie bitte, dass es viele verschiedene Fallkonstellationen gibt und dass insbesondere bei ausländischer Staatsangehörigkeit der Eltern weitere Unterlagen benötigt werden. Bei Auslandsbeteiligung bitte Beglaubigungsvorschriften für Urkunden der jeweiligen Länder beachten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt Gifhorn während der Öffnungszeiten.
Alle Unterlagen müssen im Original abgegeben werden. Diese werden Ihnen nach Abschluss der Beurkundung wieder ausgehändigt.
- bei einer geschiedenen Mutter zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil oder eine Eheurkunde der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk (erhalten Sie beim Standesamt der Eheschließung)
- bei einer verwitweten Mutter die Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehemannes
- ausgefüllte Geburtsanzeige (erhalten Sie im Klinikum Gifhorn oder im Standesamt)
Beachten Sie bitte, dass es viele verschiedene Fallkonstellationen gibt und dass insbesondere bei ausländischer Staatsangehörigkeit der Eltern weitere Unterlagen benötigt werden. Bei Auslandsbeteiligung bitte Beglaubigungsvorschriften für Urkunden der jeweiligen Länder beachten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt Gifhorn während der Öffnungszeiten.
Alle Unterlagen müssen im Original abgegeben werden. Diese werden Ihnen nach Abschluss der Beurkundung wieder ausgehändigt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
Ausstellung der Urkunde: 15,00 €
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr: 7,50 €
Ausstellung der Urkunde: 15,00 €
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr: 7,50 €
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Personenstandsurkunde