Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

    Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt

    Beschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.

    Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    Vorher muss die Hausgeburt angezeigt worden sein. 

    Vorher muss die Hausgeburt angezeigt worden sein. 

    Online-Dienste

    Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt

    ID: L100040_504493425

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2023 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Gifhorn)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt

    ID: L100040_571140047

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    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2024 (von: Webservice, Stadt Gifhorn)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

    Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    Sofern Sie in Gifhorn wohnhaft sind und zu Hause entbunden haben, muss die Geburt im Standesamt Gifhorn angezeigt werden. 

    Sofern Sie in Gifhorn wohnhaft sind und zu Hause entbunden haben, muss die Geburt im Standesamt Gifhorn angezeigt werden. 

    Ansprechpartner

    Stadt Gifhorn - Fachbereich 32 - Ordnung - Fachteam Standesamt

    Beschreibung

    Gerne kann auch außerhalb der Öffnungszeiten ein Termin vereinbart werden, rufen Sie uns einfach an.

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    38518 Gifhorn

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch - Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 17.00 Uhr Dienstag geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@stadt-gifhorn.de

    Telefon Festnetz: 05371 88-148

    Fax: 05371 88-151

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2019 (von: Webservice, Stadt Gifhorn)

    Technisch geändert am 09.02.2024 (von: Webservice, Stadt Gifhorn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • ggf. die Sorgeerklärungen
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

    Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    • bei einer geschiedenen Mutter zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil oder eine Eheurkunde der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk (erhalten Sie beim Standesamt der Eheschließung)
    • bei einer verwitweten Mutter die Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehemannes
    • ausgefüllte Geburtsanzeige (erhalten Sie im Klinikum Gifhorn oder im Standesamt)
    • Beachten Sie bitte, dass es viele verschiedene Fallkonstellationen gibt und dass insbesondere bei ausländischer Staatsangehörigkeit der Eltern weitere Unterlagen benötigt werden. Bei Auslandsbeteiligung bitte Beglaubigungsvorschriften für Urkunden der jeweiligen Länder beachten.

      Weitere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt Gifhorn während der Öffnungszeiten.

      Alle Unterlagen müssen im Original abgegeben werden. Diese werden Ihnen nach Abschluss der Beurkundung wieder ausgehändigt.

    • bei einer geschiedenen Mutter zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil oder eine Eheurkunde der geschiedenen Ehe mit Scheidungsvermerk (erhalten Sie beim Standesamt der Eheschließung)
    • bei einer verwitweten Mutter die Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehemannes
    • ausgefüllte Geburtsanzeige (erhalten Sie im Klinikum Gifhorn oder im Standesamt)
    • Beachten Sie bitte, dass es viele verschiedene Fallkonstellationen gibt und dass insbesondere bei ausländischer Staatsangehörigkeit der Eltern weitere Unterlagen benötigt werden. Bei Auslandsbeteiligung bitte Beglaubigungsvorschriften für Urkunden der jeweiligen Länder beachten.

      Weitere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt Gifhorn während der Öffnungszeiten.

      Alle Unterlagen müssen im Original abgegeben werden. Diese werden Ihnen nach Abschluss der Beurkundung wieder ausgehändigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    Ausstellung der Urkunde: 15,00 €

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr: 7,50 €

    Ausstellung der Urkunde: 15,00 €

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr: 7,50 €

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)