GeburtenregisterOnline erledigen

    Geburtenregister

    Beschreibung

    Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:

    • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
    • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
    • die Vor- und Familiennamen der Eltern
    • auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

    Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.

    Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren, gilt dieser Mann als Vater, sofern die Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod stattfand. Ist die Mutter geschieden und das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.

    Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt die zuständige Stelle den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.

    Hinweise für Neuenkirchen-Vörden: Geburtenregister

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.


    Die Urkunden können Sie bequem von zu Hause aus bestellen ( Online-Antrag "Auskunft aus dem Geburtenregister") oder Sie schauen bei uns vorbei.

    Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:

      • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
      • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
      • die Vor- und Familiennamen der Eltern
      • auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

    Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.

    Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren, gilt dieser Mann als Vater, sofern die Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod stattfand. Ist die Mutter geschieden und das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.

    Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt die zuständige Stelle den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.

    Online-Dienst

    Geburtsurkunde beantragen

    ID: L100040_488459827

    Beschreibung

    Die Geburtsurkunde ist wohl das wichtigste Dokument im Leben eines Menschen. Es beweist die Existenz und Identität. Ist der Schlüssel zu allen anderen Ausweisen und Behördengängen, wie z.B. Eheschließung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neuenkirchen-Vörden - Gemeinde Neuenkirchen-Vörden

    Adresse

    Hausanschrift

    Küsterstraße 4

    49434 Neuenkirchen-Vörden

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. 8.00 - 12.00 Uhr Di. und Fr. 14.00 - 16.00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 05493 9871-99

    Telefon Festnetz: 05493 9871-0

    E-Mail: info@neuenkirchen-voerden.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Neuenkirchen-Vörden: Geburtenregister

    1. Personalausweis
    2. Je nach Einzelfall werden weitere Unterlagen benötigt

    Formulare

    Hinweise für Neuenkirchen-Vörden: Geburtenregister

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Neuenkirchen-Vörden: Geburtenregister

    • Ausstellung der Urkunde/bgl. Abschrift
      Gebühr:10,00 EUR

    • Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
      Gebühr:50,00 EUR

    • Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
      Gebühr:5,00 EUR

    Bemerkungen

    Hinweise für Neuenkirchen-Vörden: Geburtenregister

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de