Geburtenregister

    Geburtenregister

    Beschreibung

    Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:

    • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
    • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
    • die Vor- und Familiennamen der Eltern
    • auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

    Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.

    Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren, gilt dieser Mann als Vater, sofern die Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod stattfand. Ist die Mutter geschieden und das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.

    Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt die zuständige Stelle den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.

    Online-Dienst

    Anforderung Geburtsurkunde / begl. Abschrift aus dem Geburtenregister

    ID: L100040_472886898

    Beschreibung

    Leistungsbeschreibung Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. An wen muss ich mich wenden? Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat. Welche Unterlagen werden benötigt? Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Welche Gebühren fallen an? Ausstellung der Urkunde Gebühr: EUR 15,00 Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde Gebühr: EUR 7,50 Rechtsgrundlage §§ 1591- 1594 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 56 Abs. 4 Personenstandsgesetz (PStG) § 70 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) Online-Anforderung Sie können die Urkunden / den Auszug (siehe Spalte rechts) online anfordern und bezahlen. Sie bekommen die Urkunde postalisch zugesandt.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • paydirekt
    • SEPA-Lastschrift
    • Visa Karte
    • giropay
    • Bezahlsysteme
    • Paypal
    • Mastercard

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Damme

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 18

    49401 Damme

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr Do: 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05491 662-0

    Fax: 05491 662-88

    E-Mail: info@damme.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English