Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Beschreibung

    Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

    Online-Dienst

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    ID: L100040_566140910

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    Version

    Technisch erstellt am 30.08.2024

    Technisch geändert am 30.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergmannstraße 37

    26789 Leer

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis:  In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0491 926-1264(Bauberatung, Erteilung von Baugenehmigungen)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1248(Immissionsschutz)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1217(Wohnraumförderung)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1317(Abfallrecht und Bodenschutz)

    Fax: 0491 926-1754

    E-Mail: bauafsicht@lkleer.de(Bauberatung, Erteilung von Baugenehmigungen)

    E-Mail: immissionsschutz@lkleer.de(Immissionsschutz)

    E-Mail: wohnraumfoerderung@lkleer.de(Wohnraumfoerderung)

    E-Mail: abfallboden@lkleer.de(Abfallrecht und Bodenschutz)

    Bankverbindung

    Landkreis Leer

    Empfänger: Landkreis Leer

    IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2020

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes amtliches Antragsformular

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013

    Version

    Technisch erstellt am 29.10.2013

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024