Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
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Bauantrag incl. Sonderbauten gemäß § 63 beziehungsweise § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Landkreis Aurich - Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides (§ 71 i.V. § 73 NBauO) - (Niedersachsen)
Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen)
Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO - (Niedersachsen)
Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen)
Stichwörter
Bauamt, Naturschutzbehörde
Amt III - Bauwesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Dornum Rathaus
Linie:- Bus: 312, 314, 368, K1, K3
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Hintereingang ist barreriefrei erreichbar, sowie die Polizei, das Bürger- und Ordnungsamt.
Kontakt
Fax: 04933 9189-89
E-Mail: info@gemeinde-dornum.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Amtsleiter)
Telefon Festnetz: 04933 9189-12
Frau Carina Krull
Telefon Festnetz: 04933 9189-24
Fax: 04933 9189-89
Mitarbeiter/in
Telefon Festnetz: 04933 9189-21
Mitarbeiter/in
Telefon Festnetz: 04933 9189-37
Mitarbeiter/in
Telefon Festnetz: 04933 9189-13
Internet
Formulare
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides (§ 71 i.V. § 73 NBauO) - (Niedersachsen)
Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO - (Niedersachsen)
Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen)
Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013