Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Beschreibung

    Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

    Hinweise für Delmenhorst: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Bauordnung

    Beschreibung

    Der Fachdienst Bauordnung ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Durchführung der Genehmigungsverfahren entsprechend der Niedersächsischen Bauordnung zuständig.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Bauwillige und Planer in allen Fragen des Baurechtes. Im Beratungsgespräch werden Auskünfte zu Verfahrensfragen sowie Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten gegeben. Es kann auch auf Hindernisse hingewiesen werden, die der Genehmigung eines Vorhabens im Wege stehen. Möglicherweise können auch Lösungsansätze aufgezeigt werden, damit ein Vorhaben verwirklicht werden kann.

    Im Internet stehen die Bebauungspläne zur Einsicht bereit.

    Informationsschreiben

    Informationen zur Datenverarbeitung

    Information zu nicht überbauten Flächen von Baugrundstücken gemäß § 9 Abs. 2 NBauO

    Informationen zum Vorbeugenden Brandschutz -> Sonderbauten

    Adresse

    Hausanschrift

    - Delmenhorst

    Kontakt

    E-Mail: bauordnung@delmenhorst.de

    Telefon Festnetz: 04221 992689

    Telefon Festnetz: 04221 991651

    Fax: 04221 991252

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2017 (von: Webservice, Stadt Delmenhorst)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Webservice, Stadt Delmenhorst)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes amtliches Antragsformular

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013

    Version

    Technisch erstellt am 29.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 12.01.2024 (von: Hänjes, Alexander)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)