Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Hinweise für Tostedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Der Bauantrag ist digital von dem Entwurfsverfasser über das Portal des Landkreises einzureichen. Bitte nutzen Sie diesen Weg um eine möglichst schnelle und konsequent digitale Bearbeitung des Antrags zu ermöglichen.
Bitte stellen Sie möglichst je Gebäude einen separaten Antrag. Ein Wohnhaus mit Nebengebäude (Garage, Gartenhaus) gilt dabei als ein Gebäude.
Dem Entwurfsverfasser muss eine mit Tagesdatum unterschriebene Vollmacht des Bauherrn vorliegen. Der Antrag ist vom Bauherrn deshalb nicht mehr zu unterzeichnen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Tostedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Dies sind:
- Landkreis Harburg
und für die eigenen Stadtgebiete:
- Stadt Buchholz i. d. Nordheide
- Stadt Winsen (Luhe)
Ansprechpartner
Bauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Anfahrt über Schlossring 12! Telefonische Erreichbarkeit: Mo - Do 08:30 bis 16:00 Uhr Fr 08:30 bis 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung!
Kontakt
Internet
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Hinweise für Tostedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Bei Einreichung in Papierform sind die notwendigen Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung beim Landkreis bzw. bei den Städten Winsen oder Buchholz einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Tostedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Ihren Onlineantrag für Bauvorhaben im Landkreis Harburg stellen Sie bitte über das Service Portal. Für Bauanträge in den Stadtgebieten der kreisangehörigen Städte Winsen (Luhe) und Buchholz (i.d.N.) wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständigen Stellen. Der Onlineantrag und das digitale Genehmigungsverfahren lösen die bisherige Antragstellung in Papierform ab und schafft zukünftig Beschleunigung, Qualität und Transparenz im Genehmigungsprozess.
Das Einreichen Ihres Onlineantrags kann erst nach erfolgter Authentifizierung mit der eID-Funktion der Bund.ID, ugs. Ihrem Online-Personalausweis, erfolgen. Dazu werden Sie zu Beginn des Antragsvorgangs entsprechend weitergeleitet. Weitere Informationen zu diesem Vorgang finden Sie unter: https://id.bund.de/de/faq
Mit Hilfe eines Antragsassistenten werden Sie durch die Antragstellung geführt. Sie haben die Möglichkeit alle Informationen zu erfassen, die Sie aus den amtlichen Formularen des Landes Niedersachsen kennen.
Das zusätzliche Ausfüllen, Unterschreiben und Übermitteln des amtlichen Formulars entfällt durch die digitale Antragstellung. Die zugehörigen Bauvorlagen können Sie während der Antragstellung auswählen und mit Ihrem Antrag gemeinsam einreichen. Die Dateinamen Ihrer Bauvorlagen entsprechen hierbei bitte den gesetzlichen Vorschriften (Bauvorlagenverordnung).
Die erfolgreiche Abgabe Ihres Onlineantrags wird Ihnen im Anschluss an die Antragstellung angezeigt. Den Antrag und die Bauvorlagen können Sie jederzeit unter "Meine Anträge" einsehen.
Sie erhalten, nach Prüfung der eingereichten Unterlagen, eine Eingangsbestätigung mit vorgangsbezogenen Anmeldedaten zum jeweiligen Bauvorhaben. Mit den Anmeldedaten haben Sie die Möglichkeit sich in der Vorgangsauskunft den aktuellen Bearbeitungsstand und Dokumente anzusehen, sowie fehlende oder neue Dokumente nachzureichen.
Das Nachreichen von Unterlagen durch den Bauherren ist nicht zulässig.
Die im Genehmigungsverfahren erstellten Dokumente werden Ihnen digital über die Vorgangsauskunft und das Service Portal zur Verfügung gestellt. Bitte übermitteln Sie unbedingt die Genehmigung und den Gebührenbescheid an den Bauherren / die Bauherrin. Da diese keinen Zugang zum Portal haben werden sie nicht automatisch über die erteilte Genehmigung informiert.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013
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