Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Landkreis Cuxhaven - Bauen, Immissionsschutz & Regionalplanung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04721 66-2470
Gemeinde Wurster Nordseeküste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für die Rathäuser in Dorum und Nordholz ist die Vorwahl 04742 zu verwenden. Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr zusätzlich Di. 13.30 Uhr - 16.00 Uhr zusätzlich Do. 13.30 Uhr - 18.00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013