Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Beschreibung

    Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

    Online-Dienst

    Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

    ID: L100040_544488488

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Eschershausen-Stadtoldendorf: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises ist mit dem Vollzug des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht befasst. Im Folgenden sind die Ansprechpartner/innen je Kommunen aufgeführt:

    Ansprechpartner/innen

    Sprechzeiten

    Telefon

    SG Bevern, SG Boffzen und ehemalige SG Polle

    Herr Pamme

    Mo - Fr

    05531 707-287

    Ehemalige SG Bodenwerder

    Frau Husemann

    Mo - Di/Mi

    05531 707-295

    SG Eschershausen-Stadtoldendorf, Flecken Delligsen

    Frau Kaup

    Mo - Fr

    05531 707-290

    Ansprechpartner

    2.61 Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Schrader-Straße 24

    37603 Holzminden

    Aufzug vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes amtliches Antragsformular

    Hinweise für Eschershausen-Stadtoldendorf: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO).

    Grundsätzlich gehören dazu:

    • Amtliches Antragsformular
    • Auszug aus der Amtlichen Karte
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eschershausen-Stadtoldendorf: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Die Baumaßnahme muss das öffentliche Baurecht (§ 2 Abs. 17 NBauO) einhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eschershausen-Stadtoldendorf: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Eschershausen-Stadtoldendorf: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Keine Antragsfristen, keine Genehmigungsfrist im Baugenehmigungsverfahren, aber eine Vorprüfungsfrist.

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung (Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung) mit der Ausführung der Baumaßnahme nicht begonnen wird; eine Verlängerung der Baugenehmigung (Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung) innerhalb dieser Zeit ist auf Antrag um höchstens 3 Jahre möglich.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Eschershausen-Stadtoldendorf: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenordnung von Niedersachsen (BauGO) entnehmen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eschershausen-Stadtoldendorf: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de