Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
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Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Bodenwerder-Polle: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises ist mit dem Vollzug des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht befasst. Im Folgenden sind die Ansprechpartner/innen je Kommunen aufgeführt:
Ansprechpartner/innen
Sprechzeiten
Telefon
SG Bevern, SG Boffzen und ehemalige SG Polle
Herr Pamme
Mo - Fr
05531 707-287
Ehemalige SG Bodenwerder
Frau Husemann
Mo - Di/Mi
05531 707-295
SG Eschershausen-Stadtoldendorf, Flecken Delligsen
Frau Kaup
Mo - Fr
05531 707-290
Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises ist mit dem Vollzug des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht befasst. Im Folgenden sind die Ansprechpartner/innen je Kommunen aufgeführt:
Ansprechpartner/innen
Sprechzeiten
Telefon
SG Bevern, SG Boffzen und ehemalige SG Polle
Herr Pamme
Mo - Fr
05531 707-287
Ehemalige SG Bodenwerder
Frau Husemann
Mo - Di/Mi
05531 707-295
SG Eschershausen-Stadtoldendorf, Flecken Delligsen
Frau Kaup
Mo - Fr
05531 707-290
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Hinweise für Bodenwerder-Polle: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO).
Grundsätzlich gehören dazu:
- Amtliches Antragsformular
- Auszug aus der Amtlichen Karte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO).
Grundsätzlich gehören dazu:
- Amtliches Antragsformular
- Auszug aus der Amtlichen Karte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Voraussetzungen
Hinweise für Bodenwerder-Polle: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Die Baumaßnahme muss das öffentliche Baurecht (§ 2 Abs. 17 NBauO) einhalten.
Die Baumaßnahme muss das öffentliche Baurecht (§ 2 Abs. 17 NBauO) einhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bodenwerder-Polle: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Bodenwerder-Polle: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Keine Antragsfristen, keine Genehmigungsfrist im Baugenehmigungsverfahren, aber eine Vorprüfungsfrist.
Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung (Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung) mit der Ausführung der Baumaßnahme nicht begonnen wird; eine Verlängerung der Baugenehmigung (Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung) innerhalb dieser Zeit ist auf Antrag um höchstens 3 Jahre möglich.
Keine Antragsfristen, keine Genehmigungsfrist im Baugenehmigungsverfahren, aber eine Vorprüfungsfrist.
Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung (Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung) mit der Ausführung der Baumaßnahme nicht begonnen wird; eine Verlängerung der Baugenehmigung (Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung) innerhalb dieser Zeit ist auf Antrag um höchstens 3 Jahre möglich.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Bodenwerder-Polle: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenordnung von Niedersachsen (BauGO) entnehmen.
Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenordnung von Niedersachsen (BauGO) entnehmen.
Weitere Informationen
Hinweise für Bodenwerder-Polle: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013
Metainformation
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- Ursprungsportal: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren in Eschershausen-Stadtoldendorf
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