Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten VerfahrenOnline erledigen

    Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Beschreibung

    Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

    Online-Dienst

    Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

    ID: L100040_544488488

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Bevern: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises ist mit dem Vollzug des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht befasst. Im Folgenden sind die Ansprechpartner/innen je Kommunen aufgeführt:

    Ansprechpartner/innen

    Sprechzeiten

    Telefon

    SG Bevern, SG Boffzen und ehemalige SG Polle

    Herr Pamme

    Mo - Fr

    05531 707-287

    Ehemalige SG Bodenwerder

    Frau Husemann

    Mo - Di/Mi

    05531 707-295

    SG Eschershausen-Stadtoldendorf, Flecken Delligsen

    Frau Kaup

    Mo - Fr

    05531 707-290

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Bevern (Kreis Holzminden, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes amtliches Antragsformular

    Hinweise für Bevern: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO).

    Grundsätzlich gehören dazu:

    • Amtliches Antragsformular
    • Auszug aus der Amtlichen Karte
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bevern: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Die Baumaßnahme muss das öffentliche Baurecht (§ 2 Abs. 17 NBauO) einhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bevern: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Keine Antragsfristen, keine Genehmigungsfrist im Baugenehmigungsverfahren, aber eine Vorprüfungsfrist.

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung (Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung) mit der Ausführung der Baumaßnahme nicht begonnen wird; eine Verlängerung der Baugenehmigung (Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung) innerhalb dieser Zeit ist auf Antrag um höchstens 3 Jahre möglich.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bevern: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenordnung von Niedersachsen (BauGO) entnehmen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bevern: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de