Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Beschreibung

    Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

    Online-Dienst

    Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

    ID: L100040_544488488

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2024 (von: Webservice, Landkreis Holzminden)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Holzminden)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Bevern: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises ist mit dem Vollzug des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht befasst. Im Folgenden sind die Ansprechpartner/innen je Kommunen aufgeführt:

    Ansprechpartner/innen  

    Sprechzeiten  

    Telefon

    SG Bevern, SG Boffzen und ehemalige SG Polle              

    Herr Pamme

    Mo - Fr

    05531 707-287

    Ehemalige SG Bodenwerder

    Frau Husemann

    Mo - Di/Mi

    05531 707-295

    SG Eschershausen-Stadtoldendorf, Flecken Delligsen

    Frau Kaup

    Mo - Fr

    05531 707-290

    Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises ist mit dem Vollzug des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht befasst. Im Folgenden sind die Ansprechpartner/innen je Kommunen aufgeführt:

    Ansprechpartner/innen

    Sprechzeiten

    Telefon

    SG Bevern, SG Boffzen und ehemalige SG Polle

    Herr Pamme

    Mo - Fr

    05531 707-287

    Ehemalige SG Bodenwerder

    Frau Husemann

    Mo - Di/Mi

    05531 707-295

    SG Eschershausen-Stadtoldendorf, Flecken Delligsen

    Frau Kaup

    Mo - Fr

    05531 707-290

    Ansprechpartner

    2.61 Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Schrader-Straße 24

    37603 Holzminden

    Aufzug vorhanden

    Version

    Technisch erstellt am 10.02.2023 (von: Webservice, Landkreis Holzminden)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Holzminden)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes amtliches Antragsformular

    Hinweise für Bevern: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO).

    Grundsätzlich gehören dazu:

    • Amtliches Antragsformular
    • Auszug aus der Amtlichen Karte
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung

    Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO).

    Grundsätzlich gehören dazu:

    • Amtliches Antragsformular
    • Auszug aus der Amtlichen Karte
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bevern: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Die Baumaßnahme muss das öffentliche Baurecht (§ 2 Abs. 17 NBauO) einhalten.

    Die Baumaßnahme muss das öffentliche Baurecht (§ 2 Abs. 17 NBauO) einhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bevern: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Keine Antragsfristen, keine Genehmigungsfrist im Baugenehmigungsverfahren, aber eine Vorprüfungsfrist.

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung (Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung) mit der Ausführung der Baumaßnahme nicht begonnen wird; eine Verlängerung der Baugenehmigung (Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung) innerhalb dieser Zeit ist auf Antrag um höchstens 3 Jahre möglich.

    Keine Antragsfristen, keine Genehmigungsfrist im Baugenehmigungsverfahren, aber eine Vorprüfungsfrist.

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung (Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung) mit der Ausführung der Baumaßnahme nicht begonnen wird; eine Verlängerung der Baugenehmigung (Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung) innerhalb dieser Zeit ist auf Antrag um höchstens 3 Jahre möglich.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bevern: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenordnung von Niedersachsen (BauGO) entnehmen.

    Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenordnung von Niedersachsen (BauGO) entnehmen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bevern: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013

    Version

    Technisch erstellt am 29.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 12.01.2024 (von: Hänjes, Alexander)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Metainformation