Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Hinweise für Wolfenbüttel: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Online-Dienst
Bauantrag gemäß § 63 bzw. § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Online erledigen
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Identifizierung
- keine Identifizierung
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpartner
Bauaufsicht und Denkmalschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Mathias Offner
Hausanschrift
Fax: +49 5331 86-7215
Telefon Festnetz: +49 5331 86-215
E-Mail: mathias.offner@wolfenbuettel.de
Frau Claudia Schindler
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Formulare
Hinweise für Wolfenbüttel: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013