Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Hinweise für Wendeburg: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
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Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Wendeburg: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Peine.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Peine.
Ansprechpartner
Fachdienst Bauordnung, Raumordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Falk Rischbieter
Frau Denise Dupree
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5171 4016279
Fax: +49 5171 4017716
E-Mail: d.dupree@landkreis-peine.de
Herr Niels Koesling
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
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- ausgefülltes amtliches Antragsformular
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wendeburg: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013