Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Beschreibung

    Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

    ID: L100040_534108241

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    Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids gemäß § 71 Abs. 1 Satz 3Niedersächsische Bauordnung (NBauO), auch in Verbindung mit § 73 Abs. 2 Satz 2 NBauO

    ID: L100040_534108243

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    Bauantrag gemäß § 63 bzw. § 64 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

    ID: L100040_534108244

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Ansprechpartner

    III.2 Baufachliche Dienste und Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Teichenweg 1

    37574 Einbeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten: Mo + Die 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mi + Fr 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr Do 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05561 916-0

    Fax: 05561 916-500500

    E-Mail: bauaufsicht@einbeck.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Um sicher zu gehen, dass Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner Ihnen ohne Wartezeit zur Verfügung steht, empfehlen wir für Beratungsgespräche eine vorherige Terminvereinbarung.

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes amtliches Antragsformular

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English