Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Beschreibung

    Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

    Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Allgemeine Informationen

    Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen.

    Bauanträge müssen von bestimmten, dafür qualifizierten Personen erstellt werden. Näheres dazu finden Sie im § 53 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).

    Elektronische Kommunikation:

    Die mit dem 01.01.2022 in Kraft getretene Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) regelt erstmals die elektronische Kommunikation für verschiedene baurechtliche Verfahren. Der Landkreis Helmstedt nimmt daher seit dem 01.08.2024 die entsprechenden Anträge einschließlich der erforderlichen Bauvorlagen digital entgegen.



    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung

    ID: L100040_560557148

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Bitte wenden Sie sich an den/die zuständige Ansprechpartner/-in.

    Ansprechpartner

    63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannesstraße 6 - 7

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Fax: +49 5351 121-2616

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-0

    E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-helmstedt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    63.11 - Bauaufsichtsbezirk Königslutter

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannesstraße 6 - 7

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Fax: +49 5351 121-2603

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-0

    E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-helmstedt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    63.12 - Bauaufsichtsbezirk Velpke

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannesstraße 6 - 7

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Fax: +49 5351 121-2603

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-0

    E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-helmstedt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

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    Deutsch

    Sprache: de

    63.13 - Bauaufsichtsbezirk Schöningen, Heeseberg, Nord-Elm

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannesstraße 6 - 7

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

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    Fax: +49 5351 121-2603

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    E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-helmstedt.de

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    Technisch geändert am 29.10.2024

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    63.14 - Bauaufsichtsbezirk Lehre, Grasleben

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannesstraße 6 - 7

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Fax: +49 5351 121-2603

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-0

    E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-helmstedt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

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    Englisch

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    Samtgemeinde Velpke

    Adresse

    Hausanschrift

    Grafhorster Straße 6

    38458 Velpke

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemein Montag 8 - 12 Uhr Dienstag 8- 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8- 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 8 - 12 Uhr Bürgerbüro Montag 8 - 12 Uhr Dienstag 7- 16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 7 - 18 Uhr Freitag 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05364 52-0

    Fax: 05364 52-52

    E-Mail: samtgemeinde@velpke.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes amtliches Antragsformular

    Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Über die BundID als Nutzerkonto im Sinne des § 3a NBauO können die Anträge vom Entwurfsverfasser für den Bauherrn wie es in der NBauO vorgesehen ist, gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Es fallen Gebühren nach der Baugebührenordnung (BauGO) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an, die von den antragstellenden oder anlagenbetreibenden Personen zu tragen sind. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme bzw. dem erforderlichen Zeitaufwand.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English