Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Die mit dem 01.01.2022 in Kraft getretene Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) regelt erstmals die elektronische Kommunikation für verschiedene baurechtliche Verfahren. Der Landkreis Helmstedt legt den voraussichtlichen Beginn der elektronischen Kommunikation für Verfahren nach § 3 a Abs.1 Satz 1 der Niedersächsischen Bauordnung für den 01.01.2024 fest (§ 86 Abs. 8 NBauO). Daher sind Anzeigen, Anträge und Bauvorlagen weiterhin in mindestens dreifacher Ausfertigung in Papierform dem Landkreis Helmstedt zu übermitteln.
Bauanträge müssen von bestimmten, dafür qualifizierten Personen erstellt werden. Näheres dazu finden Sie im § 53 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Bitte wenden Sie sich an den/die zuständige Ansprechpartner/-in.
Ansprechpartner
63.1 - Technische Abteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bode
63.11 - Bauaufsichtsbezirk Königslutter
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Rechenbach
Herr Ohse
63.12 - Bauaufsichtsbezirk Velpke
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Störmann
Frau Kastellan
63.13 - Bauaufsichtsbezirk Schöningen, Heeseberg, Nord-Elm
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Müller-Mahrt
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1509
63.14 - Bauaufsichtsbezirk Lehre, Grasleben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Schydlo
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- Allgemeine Durchführungsverordnung zur Nds. Bauordnung ( DVO-NBauO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bautechnische Prüfungsverordnung ( BauPrüfVO)
- Garagen- und Stellplatzverordnung ( GaStplVO)
- Nds. Bauordnung ( NBauO)
- Nds. Bauvorlagenverordnung ( NBauVorlVO)
- Nds. Denkmalschutzgesetz (DSchG ND)
- Nds. Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Die Antragsunterlagen sind gemäß § 67 NBauO beim Landkreis Helmstedt einzureichen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Es fallen Gebühren nach der Baugebührenordnung (BauGO) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an, die von den antragstellenden oder anlagenbetreibenden Personen zu tragen sind. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme bzw. dem erforderlichen Zeitaufwand.
Bemerkungen
Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013