Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Beschreibung

    Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

    Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Die mit dem 01.01.2022 in Kraft getretene Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) regelt erstmals die elektronische Kommunikation für verschiedene baurechtliche Verfahren. Der Landkreis Helmstedt legt den voraussichtlichen Beginn der elektronischen Kommunikation für Verfahren nach § 3 a Abs.1 Satz 1 der Niedersächsischen Bauordnung für den 01.01.2024 fest (§ 86 Abs. 8 NBauO). Daher sind Anzeigen, Anträge und Bauvorlagen weiterhin in mindestens dreifacher Ausfertigung in Papierform dem Landkreis Helmstedt zu übermitteln.

    Bauanträge müssen von bestimmten, dafür qualifizierten Personen erstellt werden. Näheres dazu finden Sie im § 53 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

    Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Bitte wenden Sie sich an den/die zuständige Ansprechpartner/-in.

    Ansprechpartner

    63.1 - Technische Abteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannesstraße 6 - 7

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-0

    Fax: +49 5351 121-2603

    E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-helmstedt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    63.11 - Bauaufsichtsbezirk Königslutter

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannesstraße 6 - 7

    38350 Helmstedt

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    Technisch geändert am 30.06.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    63.12 - Bauaufsichtsbezirk Velpke

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    38350 Helmstedt

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    Fax: +49 5351 121-2603

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-0

    E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-helmstedt.de

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    Technisch geändert am 30.06.2024

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    Sprache: de

    63.13 - Bauaufsichtsbezirk Schöningen, Heeseberg, Nord-Elm

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    Johannesstraße 6 - 7

    38350 Helmstedt

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    Fax: +49 5351 121-2603

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    Sprache: de

    63.14 - Bauaufsichtsbezirk Lehre, Grasleben

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    Hausanschrift

    Johannesstraße 6 - 7

    38350 Helmstedt

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    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

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    Telefon Festnetz: +49 5351 121-0

    Fax: +49 5351 121-2603

    E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-helmstedt.de

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    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes amtliches Antragsformular

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Die Antragsunterlagen sind gemäß § 67 NBauO beim Landkreis Helmstedt einzureichen. 

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Es fallen Gebühren nach der Baugebührenordnung (BauGO) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an, die von den antragstellenden oder anlagenbetreibenden Personen zu tragen sind. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme bzw. dem erforderlichen Zeitaufwand.

    Bemerkungen

    Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de