Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Beschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen.
Bauanträge müssen von bestimmten, dafür qualifizierten Personen erstellt werden. Näheres dazu finden Sie im § 53 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).
Elektronische Kommunikation:
Die mit dem 01.01.2022 in Kraft getretene Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) regelt erstmals die elektronische Kommunikation für verschiedene baurechtliche Verfahren. Der Landkreis Helmstedt nimmt daher seit dem 01.08.2024 die entsprechenden Anträge einschließlich der erforderlichen Bauvorlagen digital entgegen.
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen.
Bauanträge müssen von bestimmten, dafür qualifizierten Personen erstellt werden. Näheres dazu finden Sie im § 53 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).
Elektronische Kommunikation:
Die mit dem 01.01.2022 in Kraft getretene Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) regelt erstmals die elektronische Kommunikation für verschiedene baurechtliche Verfahren. Der Landkreis Helmstedt nimmt daher seit dem 01.08.2024 die entsprechenden Anträge einschließlich der erforderlichen Bauvorlagen digital entgegen.
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Bitte wenden Sie sich an den/die zuständige Ansprechpartner/-in.
Bitte wenden Sie sich an den/die zuständige Ansprechpartner/-in.
Ansprechpartner
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bode
Zuständig für
- Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre
Telefon Festnetz: +49 5351 121-2200
63.11 - Bauaufsichtsbezirk Königslutter
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Rechenbach
Zuständig für
- Sonstiges: Bereich Stadt Königslutter
Telefon Festnetz: +49 5351 121-2216
Herr Ohse
Zuständig für
- Sonstiges: Bereich Stadt Königslutter
Telefon Festnetz: +49 5351 121-2217
63.12 - Bauaufsichtsbezirk Velpke
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Störmann
Zuständig für
- Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Velpke
Telefon Festnetz: +49 5351 121-2214
Frau Kastellan
Zuständig für
- Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Velpke
E-Mail: petra.kastellan@landkreis-helmstedt.de
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1514
63.13 - Bauaufsichtsbezirk Schöningen, Heeseberg, Nord-Elm
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Müller-Mahrt
Zuständig für
- Sonstiges: Bereich Stadt Schöningen, Samtgemeinde Nord-Elm, Samtgemeinde Heeseberg
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1509
63.14 - Bauaufsichtsbezirk Lehre, Grasleben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Schydlo
Zuständig für
- Sonstiges: Bereich Samtgemeinde Grasleben, Gemeinde Lehre
Telefon Festnetz: +49 5351 121-2208
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Voraussetzungen
Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Über die BundID als Nutzerkonto im Sinne des § 3a NBauO können die Anträge vom Entwurfsverfasser für den Bauherrn wie es in der NBauO vorgesehen ist, gestellt werden.
Über die BundID als Nutzerkonto im Sinne des § 3a NBauO können die Anträge vom Entwurfsverfasser für den Bauherrn wie es in der NBauO vorgesehen ist, gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- Allgemeine Durchführungsverordnung zur Nds. Bauordnung (DVO-NBauO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfVO)
- Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStplVO)
- Nds. Bauordnung (NBauO)
- Nds. Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO)
- Nds. Denkmalschutzgesetz (DSchG ND)
- Nds. Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)
- Allgemeine Durchführungsverordnung zur Nds. Bauordnung (DVO-NBauO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfVO)
- Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStplVO)
- Nds. Bauordnung (NBauO)
- Nds. Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO)
- Nds. Denkmalschutzgesetz (DSchG ND)
- Nds. Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Helmstedt: Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Es fallen Gebühren nach der Baugebührenordnung (BauGO) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an, die von den antragstellenden oder anlagenbetreibenden Personen zu tragen sind. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme bzw. dem erforderlichen Zeitaufwand.
Es fallen Gebühren nach der Baugebührenordnung (BauGO) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an, die von den antragstellenden oder anlagenbetreibenden Personen zu tragen sind. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme bzw. dem erforderlichen Zeitaufwand.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 11.02.2013