Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Beschreibung
Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.
Hinweise für Schaumburg: Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Zum Sperrmüll gehören alle beweglichen Haushaltsgegenstände, welche, selbst nach einer Zerkleinerung nicht in den Restabfallbehälter passen oder ihn beschädigen könnten.
Noch brauchbare Gegenstände können Sie auch bei den gemeinnützigen Organisationen, der Schaumburger Beschäftigungs-GmbH (www.SBG-info.de) oder der Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit e.G. (www.siga-eg.de), spenden.
Online-Dienst
Sperrmüll | Abfallwirtschaft Schaumburg
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Hinweise für Schaumburg: Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Im Landkreis Schaumburg wird die Entsorgung und Verwertung des Sperrmülls durch die Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Schaumburg mbH (aws) organisiert und durchgeführt. Sperrmüll kann bei den Recyclinghöfen im Landkreis Schaumburg sowie dem Entsorgungszentrum Schaumburg zu den regelmäßigen Öffnungszeiten ohne Voranmeldung abgegeben werden.
Die aws berät Sie gerne zu weitergehenden Fragen zum Thema:
Sperrmüll (https://aws-shg.de/sperrmuell.html).
Sie erreichen die aws auch telefonisch unter der Rufnummer:
0 57 21 - 97 05 50 00.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Lindhorst (Kreis Schaumburg, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Schaumburg: Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Es werden keine weiteren Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
- Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Hinweise für Schaumburg: Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Schaumburg: Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die persönliche Abgabe von Sperrmüll kann zu den regelmäßigen Öffnungszeiten erfolgen.
(https://aws-shg.de/recyclinghoefe.html)
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Schaumburg: Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe
Die Grundlage der Gebühren für die Sperrmüllentsorgung im Landkreis Schaumburg bilden die Abfallentsorgungssatzung und die Abfallgebührensatzung. Für Sperrmüll durch Abgabe aus Privathaushalten werden folgende Gebühren erhoben:
- bei einer Abgabe von bis zu 200 l Sperrmüll: 5,00 €
- bei einer Abgabe von 200 l bis 0,5 m³ Sperrmüll: 12,50 €
- bei einer Abgabe von 0,5 m³ bis 2 m³ je angefangener m³: 25,00 €
Die Gebühren verstehen sich pro Anlieferung und Tag (https://aws-shg.de/entgelte-dauerannahmestellen.html).
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 28.03.2013
Stichwörter
Abholung von Sperrmüll, Sperrmülltermin