Hausmüll Entsorgung

    Hausmüll Entsorgung

    Beschreibung

    Für den Hausmüll stehen verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten, wie

    • blaue Papier-Tonne
    • Bio-Tonne
    • graue Restmüll-Tonne
    • gelbe Tonne für Verpackungsmaterial/Wertstofftonne oder gelber Sack
    • Altglascontainer
    • Altkleidercontainer

    zur Verfügung. Umfassende Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Friesland: Hausmüll Entsorgung

    Allgemeine Informationen

    Alle auf einem bewohnten oder bebauten Grundstück anfallenden festen Abfälle zur Beseitigung (Restabfall) sind der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen. Restmüll ist keine stoffspezifische Abfallart. Es handelt sich hierbei um all jene Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe die nicht mehr verwertet werden können und deren sich der Abfallbesitzer entledigen will.

    Die Entsorgung von Restabfällen ist immer kostenpflichtig!

    Im Regelfall erfolgt die Abfallentsorgung über zugelassene Abfallbehälter.
    Die Abholung der grauen/schwarzen Restabfallbehälter erfolgt im Normalfall alle vier Wochen, auf Antrag alle 14 Tage oder sechs Wochen.

    Tipps

    • Bei Mehranfall von Restabfällen können diese auch kostenpflichtig ins Abfallwirtschaftszentrum Wiefels gebracht werden.
    • Abfälle die unter die Sperrmüllregelung fallen, können von privaten Haushalten kostenfrei entsorgt werden.
    • Für Kleinmengen an Restabfällen gibt es die zusätzlichen Abfallsäcke, die am Abfuhrtag neben die Restabfallbehälter gestellt werden können.
    • Der Wertstoffhof Varel steht ausschließlich für Abfälle aus privaten Haushalten zur Verfügung. Kostenpflichtige Restabfälle können nur im oben beschriebenen Abfallsack (dort erhältlich) entsorgt werden.


    Allgemeine Informationen

    Alle auf einem bewohnten oder bebauten Grundstück anfallenden festen Abfälle zur Beseitigung (Restabfall) sind der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen. Restmüll ist keine stoffspezifische Abfallart. Es handelt sich hierbei um all jene Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe die nicht mehr verwertet werden können und deren sich der Abfallbesitzer entledigen will.

    Die Entsorgung von Restabfällen ist immer kostenpflichtig!

    Im Regelfall erfolgt die Abfallentsorgung über zugelassene Abfallbehälter.
    Die Abholung der grauen/schwarzen Restabfallbehälter erfolgt im Normalfall alle vier Wochen, auf Antrag alle 14 Tage oder sechs Wochen.

    Tipps

    • Bei Mehranfall von Restabfällen können diese auch kostenpflichtig ins Abfallwirtschaftszentrum Wiefels gebracht werden.
    • Abfälle die unter die Sperrmüllregelung fallen, können von privaten Haushalten kostenfrei entsorgt werden.
    • Für Kleinmengen an Restabfällen gibt es die zusätzlichen Abfallsäcke, die am Abfuhrtag neben die Restabfallbehälter gestellt werden können.
    • Der Wertstoffhof Varel steht ausschließlich für Abfälle aus privaten Haushalten zur Verfügung. Kostenpflichtige Restabfälle können nur im oben beschriebenen Abfallsack (dort erhältlich) entsorgt werden.


    Online-Dienst

    Kontaktformular Abfallwirtschaft

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    Version

    Technisch erstellt am 04.01.2023 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    zuständige Stelle

    Hinweise für Friesland: Hausmüll Entsorgung

    Die Abfallentsorgung wird durch den Landkreis Friesland als zuständige Stelle organisiert und geregelt.

    Teilweise wurden die Aufgaben abgegeben, um z.B. die Ortsnähe oder Umfang zu berücksichtigen.

    In den Städten und Gemeinden werden die Gebührenbescheide erstellt: Anmelden, neue Behälter.

    Der Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Wiefels führt die Abfallbehandlung von Rest- und Bioabfalldurch und nimmt als zentrale Entsorgungsanlage alle Abfälle an.

    Die Abfallentsorgung wird durch den Landkreis Friesland als zuständige Stelle organisiert und geregelt.

    Teilweise wurden die Aufgaben abgegeben, um z.B. die Ortsnähe oder Umfang zu berücksichtigen.

    In den Städten und Gemeinden werden die Gebührenbescheide erstellt: Anmelden, neue Behälter.

    Der Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Wiefels führt die Abfallbehandlung von Rest- und Bioabfalldurch und nimmt als zentrale Entsorgungsanlage alle Abfälle an.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Umwelt - Abfallberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 14

    26441 Jever

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Friesland: Hausmüll Entsorgung

    Im Regelfall erfolgt die Meldung für die Abfallentsorgung im Rahmen der Anmeldung für den Wohnort. Die Meldung erfolgt bei Steueramt.

    Die Weitermeldung erfolgt NICHT automatisch! Der Anmeldende kann aber auf die Daten des Meldeamtes verweisen und um die Übernahme der Daten für die Abfallentsorgung bitten.

    Gewerbetreibende müssen bei größeren Mengen und immer bei gefährlichen Abfällen die Unterlagen (Entsorgungsnachweise) beilegen bzw. elektronisch führen.

    Änderungen die sich auf die Abfallentsorgung (Personenstandsänderungen, Zu-, Auszug usw.) auswirken, sind schriftlich, ohne Aufforderung dem zuständigen Steueramt unverzüglich mitzuteilen!
    Daraus ergebende Gebührenminderungen können nicht rückwirkend erstattet werden!

    Im Regelfall erfolgt die Meldung für die Abfallentsorgung im Rahmen der Anmeldung für den Wohnort. Die Meldung erfolgt bei Steueramt.

    Die Weitermeldung erfolgt NICHT automatisch! Der Anmeldende kann aber auf die Daten des Meldeamtes verweisen und um die Übernahme der Daten für die Abfallentsorgung bitten.

    Gewerbetreibende müssen bei größeren Mengen und immer bei gefährlichen Abfällen die Unterlagen (Entsorgungsnachweise) beilegen bzw. elektronisch führen.

    Änderungen die sich auf die Abfallentsorgung (Personenstandsänderungen, Zu-, Auszug usw.) auswirken, sind schriftlich, ohne Aufforderung dem zuständigen Steueramt unverzüglich mitzuteilen!
    Daraus ergebende Gebührenminderungen können nicht rückwirkend erstattet werden!

    Voraussetzungen

    Hinweise für Friesland: Hausmüll Entsorgung

    Anträge zur Änderung der Abfallentsorgung können nur durch den Grundstückseigentümer beantragt werden.

    Anträge zur Änderung der Abfallentsorgung können nur durch den Grundstückseigentümer beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stelle.

    Hinweise für Friesland: Hausmüll Entsorgung

    Meldungen zur Änderung werden zum nächsten Monatsersten berücksichtigt.

    Änderungen zum Abfuhrrhythmus können nur mit Begründung (Personenzahländerung/Umzug o.ä.) erfolgen. Ohne Angabe von Gründen jeweils bis 01. Oktober für das darauffolgende Jahr.

    Die Auslieferung neuer Abfallbehälter dauert rund 10 Werktage.

    Die Anlieferung an den Entsorgungsanlagen erfolgt zu den Öffnungszeiten ausschließlich mit Anmeldung.

    Gewerbliche Anfallstellen müssen große Mengen, gefährliche Abfälle ggf. anmelden (Auskünfte AWZ Wiefels).

    Meldungen zur Änderung werden zum nächsten Monatsersten berücksichtigt.

    Änderungen zum Abfuhrrhythmus können nur mit Begründung (Personenzahländerung/Umzug o.ä.) erfolgen. Ohne Angabe von Gründen jeweils bis 01. Oktober für das darauffolgende Jahr.

    Die Auslieferung neuer Abfallbehälter dauert rund 10 Werktage.

    Die Anlieferung an den Entsorgungsanlagen erfolgt zu den Öffnungszeiten ausschließlich mit Anmeldung.

    Gewerbliche Anfallstellen müssen große Mengen, gefährliche Abfälle ggf. anmelden (Auskünfte AWZ Wiefels).

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Friesland: Hausmüll Entsorgung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Friesland: Hausmüll Entsorgung

    Die Restabfälle werden in der mechanisch-biologischen Abfallvorbehandlung (MBA) auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Wiefels für die Deponierung vorbereitet. Gesetzliche Regelungen, die eine Vorbehandlung der zu deponierenden Restabfälle fordern, machten diese zusätzliche Arbeit nötig. Dabei werden Metalle abgeschieden, sowie Kunststoffe, die dann als heizwertreiche Fraktion zur Energieerzeugung genutzt werden.

    Durch diese Vorbehandlung werden die Abfälle in Wiefels erneut "angefasst" und z.B. sortiert, gesiebt, zerkleinert usw.. Nicht verwertbare Abfälle die nicht nachsortiert werden dürfen und/oder verbrannt werden müssen, dürfen auch nicht in den Restabfallbehälter. Hierzu gehören z.B. Abfälle aus dem medizinischen Bereich, Altmedikamente usw..


    Der Landkreis Friesland verwendet auf dieser Seite unter Umständen externe Links. Auf Inhalte, die Sie dort vorfinden, hat der Landkreis Friesland keinen Einfluss. Weitere Hinweise zu externen Links finden Sie im Impressum.

    Die Restabfälle werden in der mechanisch-biologischen Abfallvorbehandlung (MBA) auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Wiefels für die Deponierung vorbereitet. Gesetzliche Regelungen, die eine Vorbehandlung der zu deponierenden Restabfälle fordern, machten diese zusätzliche Arbeit nötig. Dabei werden Metalle abgeschieden, sowie Kunststoffe, die dann als heizwertreiche Fraktion zur Energieerzeugung genutzt werden.

    Durch diese Vorbehandlung werden die Abfälle in Wiefels erneut "angefasst" und z.B. sortiert, gesiebt, zerkleinert usw.. Nicht verwertbare Abfälle die nicht nachsortiert werden dürfen und/oder verbrannt werden müssen, dürfen auch nicht in den Restabfallbehälter. Hierzu gehören z.B. Abfälle aus dem medizinischen Bereich, Altmedikamente usw..


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    Weitere Informationen

    Hinweise für Friesland: Hausmüll Entsorgung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.11.2013

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 15.11.2023 (von: Hänjes, Alexander)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)