Gewerbemüll Entsorgung

    Gewerbemüll Entsorgung

    Beschreibung

    Gewerbebetriebe können ihren Restabfall

    •  in städtischen Abfallbehältern sowie
    •  in eigenen Behältern

    sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.

    Hinweise für Friesland: Gewerbemüll Entsorgung

    Allgemeine Informationen

    Gewerbeabfälle müssen gemäß der Gewerbeabfallverordnung getrennt erfasst und sollen in erster Linie außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung einer Verwertung zugeführt werden.

    Die übrig gebliebenen hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle zur Beseitigung unterliegen dem Anschluss- und Benutzungszwang gemäß Abfallentsorgungssatzung. Das bedeutet Gewerbebetriebe sind verpflichtet, den dort anfallenden Restabfall dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (dem Landkreis Friesland) zu überlassen und in einem zugelassenen Restabfallbehälter zur Abfuhr bereitzustellen. Bitte beachten Sie dieses bei der Planung Ihrer Behältersysteme.

    Ausführliche Hinweise siehe Gewerbeabfälle



    Allgemeine Informationen

    Gewerbeabfälle müssen gemäß der Gewerbeabfallverordnung getrennt erfasst und sollen in erster Linie außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung einer Verwertung zugeführt werden.

    Die übrig gebliebenen hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle zur Beseitigung unterliegen dem Anschluss- und Benutzungszwang gemäß Abfallentsorgungssatzung. Das bedeutet Gewerbebetriebe sind verpflichtet, den dort anfallenden Restabfall dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (dem Landkreis Friesland) zu überlassen und in einem zugelassenen Restabfallbehälter zur Abfuhr bereitzustellen. Bitte beachten Sie dieses bei der Planung Ihrer Behältersysteme.

    Ausführliche Hinweise siehe Gewerbeabfälle



    Online-Dienste

    Anzeige nach § 18 KrWG für eine caritative/gewerbliche Sammlung im Kreisgebiet

    ID: L100040_483681219

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2023 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Kontaktformular Abfallwirtschaft

    ID: L100040_482814557

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    Version

    Technisch erstellt am 04.01.2023 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.

    Hinweise für Friesland: Gewerbemüll Entsorgung

    Die Zuständigkeit liegt bei der für Sie zuständigen Behörde, im Regelfall die untere Abfallbehörde oder das Gewerbeaufsichtsamt. (Erkennbar an der Zulassung/Genehmigung)

    Die Zuständigkeit liegt bei der für Sie zuständigen Behörde, im Regelfall die untere Abfallbehörde oder das Gewerbeaufsichtsamt. (Erkennbar an der Zulassung/Genehmigung)

    Ansprechpartner

    Fachbereich Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 14

    26441 Jever

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04461 919-0

    Fax: 04461 919-7710

    E-Mail: umwelt@friesland.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachbereichsleiter: Herr J. Meier Stellvertreter: Herr T. Wehmeyer

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Friesland: Gewerbemüll Entsorgung

    • Die Dokumentationspflicht gem. Gewerbeabfallverordnung §3 (3)

    Je nach Einzelfall z.B.:

      • Pläne zur Abfalltrennung Beschreibung, Verträge usw.) immer vorhalten
      • Nachweise/Register bei gefährlichen Abfällen gem. Nachweisverordnung
      • Anzeige gem. § 18 KrWG bei gewerblicher Sammlung
      • Abfallbeauftragter gem. Abfallbeauftragtenverordnung
    • Die Dokumentationspflicht gem. Gewerbeabfallverordnung §3 (3)

    Je nach Einzelfall z.B.:

      • Pläne zur Abfalltrennung Beschreibung, Verträge usw.) immer vorhalten
      • Nachweise/Register bei gefährlichen Abfällen gem. Nachweisverordnung
      • Anzeige gem. § 18 KrWG bei gewerblicher Sammlung
      • Abfallbeauftragter gem. Abfallbeauftragtenverordnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Friesland: Gewerbemüll Entsorgung

      • Untergesetzlicher Regelungen wie z.B. Gewerbeabfallverordnung
    • gültige Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Friesland
      • Untergesetzlicher Regelungen wie z.B. Gewerbeabfallverordnung
    • gültige Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Friesland

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Friesland: Gewerbemüll Entsorgung

    Die untere Abfallbehörde ist nach § 47 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verpflichtet die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in Gewerbebetrieben in regelmäßigen Abständen und angemessenem Umfang zu überwachen.

    Für diese Überwachung werden Gebühren nach Aufwand festgelegt.

    Die untere Abfallbehörde ist nach § 47 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verpflichtet die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in Gewerbebetrieben in regelmäßigen Abständen und angemessenem Umfang zu überwachen.

    Für diese Überwachung werden Gebühren nach Aufwand festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Friesland: Gewerbemüll Entsorgung

    Der Landkreis Friesland verwendet auf dieser Seite unter Umständen externe Links. Auf Inhalte, die Sie dort vorfinden, hat der Landkreis Friesland keinen Einfluss. Weitere Hinweise zu externen Links finden Sie im Impressum.

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Friesland: Gewerbemüll Entsorgung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.11.2013

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Gewerbeabfälle, Gewerbeabfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)