Gewerbemüll Entsorgung
Beschreibung
Gewerbebetriebe können ihren Restabfall
- in städtischen Abfallbehältern sowie
- in eigenen Behältern
sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.
Hinweise für Friesland: Gewerbemüll Entsorgung
Gewerbeabfälle müssen gemäß der Gewerbeabfallverordnung getrennt erfasst und sollen in erster Linie außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung einer Verwertung zugeführt werden.
Die übrig gebliebenen hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle zur Beseitigung unterliegen dem Anschluss- und Benutzungszwang gemäß Abfallentsorgungssatzung. Das bedeutet Gewerbebetriebe sind verpflichtet, den dort anfallenden Restabfall dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (dem Landkreis Friesland) zu überlassen und in einem zugelassenen Restabfallbehälter zur Abfuhr bereitzustellen. Bitte beachten Sie dieses bei der Planung Ihrer Behältersysteme.
Ausführliche Hinweise siehe Gewerbeabfälle
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Hinweise für Friesland: Gewerbemüll Entsorgung
Die Zuständigkeit liegt bei der für Sie zuständigen Behörde, im Regelfall die untere Abfallbehörde oder das Gewerbeaufsichtsamt. (Erkennbar an der Zulassung/Genehmigung)
Ansprechpartner
Fachbereich Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Höfs
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Friesland: Gewerbemüll Entsorgung
- Die Dokumentationspflicht gem. Gewerbeabfallverordnung §3 (3)
Je nach Einzelfall z.B.:
-
- Pläne zur Abfalltrennung Beschreibung, Verträge usw.) immer vorhalten
- Nachweise/Register bei gefährlichen Abfällen gem. Nachweisverordnung
- Anzeige gem. § 18 KrWG bei gewerblicher Sammlung
- Abfallbeauftragter gem. Abfallbeauftragtenverordnung
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
- Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Hinweise für Friesland: Gewerbemüll Entsorgung
-
- Untergesetzlicher Regelungen wie z.B. Gewerbeabfallverordnung
- gültige Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Friesland
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Friesland: Gewerbemüll Entsorgung
Die untere Abfallbehörde ist nach § 47 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verpflichtet die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in Gewerbebetrieben in regelmäßigen Abständen und angemessenem Umfang zu überwachen.
Für diese Überwachung werden Gebühren nach Aufwand festgelegt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Friesland: Gewerbemüll Entsorgung
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Weitere Informationen
Hinweise für Friesland: Gewerbemüll Entsorgung
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.11.2013
Stichwörter
Gewerbeabfall, Gewerbeabfälle