Bioabfall Entsorgung

    Bioabfall Entsorgung

    Beschreibung

    Bioabfälle machen einen Großteil des Abfallaufkommens aus privaten Haushaltungen aus. Eine weitgehende Bioabfallerfassung kann erheblich zur Reduzierung des Restabfallaufkommens in diesem Bereich beitragen.

    In Niedersachsen wird daher der Ansatz verfolgt, durch eine möglichst flächendeckende Sammlung von Bioabfällen sowie anschließender Kompostierung oder Vergärung das Volumen der zu beseitigenden Abfälle zu verringern. Die zuständige Stelle ist verpflichtet, besondere Anstrengungen zur Trennung und Verwertung von Bioabfällen zu ergreifen.

    Für die Entsorgung der Bioabfälle steht in vielen kommunalen Gebieten die Biotonne zur Verfügung. Aber auch mit einfachen Methoden, wie der Eigenkompostierung, ist es möglich, qualitativ guten Kompost zu erzeugen. Durch die Eigenkompostierung wird das zu entsorgende Abfallaufkommen vermindert. Engagierte Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise auch die Kosten für die Entsorgung ihrer Abfälle senken. Wird der erzeugte Kompost als natürlicher Dünger im eigenen Garten verwendet, kann dies zu höheren Erträgen und Einsparungen beim Kauf von Düngemitteln führen.

    Hinweise für Friesland: Bioabfall Entsorgung

    Allgemeine Informationen

    Diese organischen Abfälle sind zu schade um sie als Restabfall zu entsorgen. Mit Hilfe des Komposthaufens oder der Biotonne mit dem braunen Deckel können Sie die täglich anfallenden organischen Abfälle aus Küche und Garten sammeln und der Kompostierung zuführen.

    Die Biotonne wird während der Vegetationsperiode immer 14-täglig abgeholt, gleich welcher Abfuhrrhythmus für die Restabfalltonne gewählt wird. In der kalten Jahreszeit  (Dezember bis Februar) alle vier Wochen (Siehe Abfuhrkalender). Für zusätzlichen Bedarf an  Biotonnen z.B. bei größeren Gärten kann gegen Gebühr eine zusätzliche Gartenabfalltonne beantragt werden.

    Im Kompostwerk Wiefels wird ihr Bioabfall zu hochwertigem Kompost verarbeitet, der in unterschiedlichen Anwendungsbereichen eingesetzt wird.

    Landwirte nutzen Kompost vor allem für den Humusaufbau und wegen seiner Nährstoffgehalte als natürliches Düngemittel auf ihren Feldern. Im Garten- und Landschaftsbau wird Kompost aufgrund seiner bodenverbessernden Eigenschaften eingesetzt, beispielsweise bei der Neuanlage von Hausgärten oder Parkanlagen. In Erdenwerken wird er als Zuschlagstoff bei der Herstellung von Blumenerden genutzt und ersetzt Torf. Aber auch der Hobbygärtner weiß die Vorteile von Kompost als Dünger, Bodenverbesserer und auch für einen besseren Feuchtigkeitshaushalt im Gartens zu schätzen. 



    Allgemeine Informationen

    Diese organischen Abfälle sind zu schade um sie als Restabfall zu entsorgen. Mit Hilfe des Komposthaufens oder der Biotonne mit dem braunen Deckel können Sie die täglich anfallenden organischen Abfälle aus Küche und Garten sammeln und der Kompostierung zuführen.

    Die Biotonne wird während der Vegetationsperiode immer 14-täglig abgeholt, gleich welcher Abfuhrrhythmus für die Restabfalltonne gewählt wird. In der kalten Jahreszeit (Dezember bis Februar) alle vier Wochen (Siehe Abfuhrkalender). Für zusätzlichen Bedarf an Biotonnen z.B. bei größeren Gärten kann gegen Gebühr eine zusätzliche Gartenabfalltonne beantragt werden.

    Im Kompostwerk Wiefels wird ihr Bioabfall zu hochwertigem Kompost verarbeitet, der in unterschiedlichen Anwendungsbereichen eingesetzt wird.

    Landwirte nutzen Kompost vor allem für den Humusaufbau und wegen seiner Nährstoffgehalte als natürliches Düngemittel auf ihren Feldern. Im Garten- und Landschaftsbau wird Kompost aufgrund seiner bodenverbessernden Eigenschaften eingesetzt, beispielsweise bei der Neuanlage von Hausgärten oder Parkanlagen. In Erdenwerken wird er als Zuschlagstoff bei der Herstellung von Blumenerden genutzt und ersetzt Torf. Aber auch der Hobbygärtner weiß die Vorteile von Kompost als Dünger, Bodenverbesserer und auch für einen besseren Feuchtigkeitshaushalt im Gartens zu schätzen.



    Online-Dienste

    Befreiung von der Biotonnenpflicht

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    Technisch erstellt am 07.01.2023 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Kontaktformular Abfallwirtschaft

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    Technisch erstellt am 04.01.2023 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.

    Hinweise für Friesland: Bioabfall Entsorgung

    Die Zuständigkeit für die Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung und Verwertung privater Haushalte liegt beim Landkreis Friesland. Die Abholung der Behälter wird über beauftragte Entsorger geleistet.

    Die An-, Ab- und Ummeldung der Abfallbehälter sowie die Gebührenerhebung wird durch Ihre Gemeinde-/Stadtverwaltung vorgenommen.

    Die Zuständigkeit für die Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung und Verwertung privater Haushalte liegt beim Landkreis Friesland. Die Abholung der Behälter wird über beauftragte Entsorger geleistet.

    Die An-, Ab- und Ummeldung der Abfallbehälter sowie die Gebührenerhebung wird durch Ihre Gemeinde-/Stadtverwaltung vorgenommen.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Umwelt - Abfallberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 14

    26441 Jever

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Einheitsgemeinde Wangerooge

    Adresse

    Hausanschrift

    Strandpromenade 3

    26486 Wangerooge

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2009 (von: Landkreis Friesland Webservice)

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Dörr, Leonie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Friesland: Bioabfall Entsorgung

    Im Regelfall erfolgt die Meldung für die Abfallentsorgung im Rahmen der Anmeldung für den Wohnort. Diese Meldung erfolgt bei Steueramt. Bei Mietobjekten muss die Meldung durch den Grundstückseigentümer erfolgen.

    Im Regelfall erfolgt die Meldung für die Abfallentsorgung im Rahmen der Anmeldung für den Wohnort. Diese Meldung erfolgt bei Steueramt. Bei Mietobjekten muss die Meldung durch den Grundstückseigentümer erfolgen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Friesland: Bioabfall Entsorgung

    Die saisonale Ummeldung für Abfallbehälter muss zum 01.10. für das darauffolgende Jahr erfolgen.

    Die saisonale Ummeldung für Abfallbehälter muss zum 01.10. für das darauffolgende Jahr erfolgen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Friesland: Bioabfall Entsorgung

    Eigenkompostierer können sich auf Antrag (siehe oben) von der Biotonne befreien lassen, dabei fällt dann eine geminderte Restabfallvolumengebühr an.

    Eine gemeinsame Nutzung einer Biotonne bei zweier direkt nebeneinandergelegener Grundstücke ist möglich.

    Gewerbebetriebe wie Imbisse, Restaurants und vergleichbar dürfen die Biotonne NICHT für Speiseabfälle nutzen, dieses ist aus seuchenhygienischen Gründen untersagt.

    Eigenkompostierer können sich auf Antrag (siehe oben) von der Biotonne befreien lassen, dabei fällt dann eine geminderte Restabfallvolumengebühr an.

    Eine gemeinsame Nutzung einer Biotonne bei zweier direkt nebeneinandergelegener Grundstücke ist möglich.

    Gewerbebetriebe wie Imbisse, Restaurants und vergleichbar dürfen die Biotonne NICHT für Speiseabfälle nutzen, dieses ist aus seuchenhygienischen Gründen untersagt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der in Niedersachsen erzeugte Kompost wird überwiegend in der Landwirtschaft sowie im Landschafts- und Gartenbau verwertet. Die Abgabe erfolgt auch an Privatpersonen. Die gute Qualität der niedersächsischen Komposte und die Vermarktung von Teilmengen über die in Niedersachsen ansässigen Erden- und Humuswerke, die ihre Produkte in viele europäische Länder liefern, tragen in beachtlichem Umfang zur Verwertung und Vermarktung bei.

    Eine gute Qualität als wesentliche Voraussetzung für eine gute Verwertbarkeit des Kompostes kann nur dann erreicht werden, wenn bereits bei der Sammlung auf eine sorgfältige Trennung von geeigneten und ungeeigneten Bioabfällen geachtet wird. Die Bürgerinnen und Bürger können durch ihr Engagement und Verhalten die Qualität der Komposte wesentlich beeinflussen.

    Hinweise für Friesland: Bioabfall Entsorgung

    Friesland Qualitätskompost erfüllt die Anforderungen der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. und trägt das Gütezeichen für Kompost. Die Ansprüche der Bundesgütegemeinschaft an den Kompost sind höher, als die gesetzlich geforderten Werte.


    Der Landkreis Friesland verwendet auf dieser Seite unter Umständen externe Links. Auf Inhalte, die Sie dort vorfinden, hat der Landkreis Friesland keinen Einfluss. Weitere Hinweise zu externen Links finden Sie im Impressum.

    Friesland Qualitätskompost erfüllt die Anforderungen der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. und trägt das Gütezeichen für Kompost. Die Ansprüche der Bundesgütegemeinschaft an den Kompost sind höher, als die gesetzlich geforderten Werte.


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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.11.2013

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wilder Müll, Gewerbemüll, Gewerbeabfall, Hausabfälle, Hausmüll, Bioabfälle, Hausabfall, Sperrmüll, Biomüll, Gewerbeabfälle, Bio-Tonne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)