Bioabfall Entsorgung

    Bioabfall Entsorgung

    Beschreibung

    Bioabfälle machen einen Großteil des Abfallaufkommens aus privaten Haushaltungen aus. Eine weitgehende Bioabfallerfassung kann erheblich zur Reduzierung des Restabfallaufkommens in diesem Bereich beitragen.

    In Niedersachsen wird daher der Ansatz verfolgt, durch eine möglichst flächendeckende Sammlung von Bioabfällen sowie anschließender Kompostierung oder Vergärung das Volumen der zu beseitigenden Abfälle zu verringern. Die zuständige Stelle ist verpflichtet, besondere Anstrengungen zur Trennung und Verwertung von Bioabfällen zu ergreifen.

    Für die Entsorgung der Bioabfälle steht in vielen kommunalen Gebieten die Biotonne zur Verfügung. Aber auch mit einfachen Methoden, wie der Eigenkompostierung, ist es möglich, qualitativ guten Kompost zu erzeugen. Durch die Eigenkompostierung wird das zu entsorgende Abfallaufkommen vermindert. Engagierte Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise auch die Kosten für die Entsorgung ihrer Abfälle senken. Wird der erzeugte Kompost als natürlicher Dünger im eigenen Garten verwendet, kann dies zu höheren Erträgen und Einsparungen beim Kauf von Düngemitteln führen.

    Hinweise für Helmstedt: Bioabfall Entsorgung

    Allgemeine Informationen

    Abfall ist nicht gleich Abfall. Die Verwertung einer Abfallfraktion ist, soweit möglich, der Beseitigung vorzuziehen. Bioabfälle aus Küche und Garten werden darum sinnvoll zu Kompost verarbeitet. Dieser Verwertung können biogene Abfälle sowohl über den Bioabfallbehälter zugeführt werden als auch über den Komposthaufen im heimischen Garten. 



    Allgemeine Informationen

    Abfall ist nicht gleich Abfall. Die Verwertung einer Abfallfraktion ist, soweit möglich, der Beseitigung vorzuziehen. Bioabfälle aus Küche und Garten werden darum sinnvoll zu Kompost verarbeitet. Dieser Verwertung können biogene Abfälle sowohl über den Bioabfallbehälter zugeführt werden als auch über den Komposthaufen im heimischen Garten.



    Online-Dienste

    Anzeige zur Befreiung vom Benutzungszwang des Bioabfallbehälters

    ID: L100040_577165064

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    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Rücknahme der Anzeige zur Befreiung vom Benutzungszwang des Bioabfallbehälters

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    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

    Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.

    Hinweise für Helmstedt: Bioabfall Entsorgung

    Sie sind sich nicht sicher, welche der Verwertungsmöglichkeiten für Sie individuell angeraten erscheint? Fragen Sie sich, ob eine Befreiung vom Benutzungszwang des Bioabfallbehälters für Ihren Haushalt vorteilhaft wäre und welche Voraussetzungen damit verbunden sind? Auch bei diesen Fragen "rund um den Bioabfall" hilft Ihnen die Untere Abfallbehörde unter der oben genannten Telefonnummer oder per E-Mail weiter.

    Sie sind sich nicht sicher, welche der Verwertungsmöglichkeiten für Sie individuell angeraten erscheint? Fragen Sie sich, ob eine Befreiung vom Benutzungszwang des Bioabfallbehälters für Ihren Haushalt vorteilhaft wäre und welche Voraussetzungen damit verbunden sind? Auch bei diesen Fragen "rund um den Bioabfall" hilft Ihnen die Untere Abfallbehörde unter der oben genannten Telefonnummer oder per E-Mail weiter.

    Ansprechpartner

    16.13 - Abfallberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    38350 Helmstedt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Samtgemeinde Velpke

    Adresse

    Hausanschrift

    Grafhorster Straße 6

    38458 Velpke

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemein Montag 8 - 12 Uhr Dienstag 8- 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8- 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 8 - 12 Uhr Bürgerbüro Montag 8 - 12 Uhr Dienstag 7- 16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 7 - 18 Uhr Freitag 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05364 52-0

    Fax: 05364 52-52

    E-Mail: samtgemeinde@velpke.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2008 (von: Annette Henn)

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Heine, Hans-Walter)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Helmstedt: Bioabfall Entsorgung

    Soweit Sie sich für eine vollständige Eigenkompostierung sämtlicher Bioabfälle entscheiden und aufgrund dessen kein Bioabfallbehälter benötigt wird, besteht die Möglichkeit einer Befreiung vom Benutzungszwang des Bioabfallbehälters. Um diese Möglichkeit zu nutzen, senden Sie das unten anhängende Formular ausgefüllt und unterschrieben an das Umweltamt des Landkreises Helmstedt.

    Soweit Sie eine bestehende Befreiung von der Bio-Tonne zurückziehen und wieder einen Bioabfallbehälter nutzen möchten, steht Ihnen hierfür ebenfalls ein Formular zur Verfügung.

    Soweit Sie sich für eine vollständige Eigenkompostierung sämtlicher Bioabfälle entscheiden und aufgrund dessen kein Bioabfallbehälter benötigt wird, besteht die Möglichkeit einer Befreiung vom Benutzungszwang des Bioabfallbehälters. Um diese Möglichkeit zu nutzen, senden Sie das unten anhängende Formular ausgefüllt und unterschrieben an das Umweltamt des Landkreises Helmstedt.

    Soweit Sie eine bestehende Befreiung von der Bio-Tonne zurückziehen und wieder einen Bioabfallbehälter nutzen möchten, steht Ihnen hierfür ebenfalls ein Formular zur Verfügung.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der in Niedersachsen erzeugte Kompost wird überwiegend in der Landwirtschaft sowie im Landschafts- und Gartenbau verwertet. Die Abgabe erfolgt auch an Privatpersonen. Die gute Qualität der niedersächsischen Komposte und die Vermarktung von Teilmengen über die in Niedersachsen ansässigen Erden- und Humuswerke, die ihre Produkte in viele europäische Länder liefern, tragen in beachtlichem Umfang zur Verwertung und Vermarktung bei.

    Eine gute Qualität als wesentliche Voraussetzung für eine gute Verwertbarkeit des Kompostes kann nur dann erreicht werden, wenn bereits bei der Sammlung auf eine sorgfältige Trennung von geeigneten und ungeeigneten Bioabfällen geachtet wird. Die Bürgerinnen und Bürger können durch ihr Engagement und Verhalten die Qualität der Komposte wesentlich beeinflussen.

    Hinweise für Helmstedt: Bioabfall Entsorgung

    Hinweis der Unteren Abfallbehörde zum Thema "Plastikabfälle in Biotonnen":

    In der letzten Zeit stellte das Umweltamt des Landkreises wiederholt fest, dass zunehmend Plastik- und Restabfälle über Bio-Tonnen entsorgt werden.

    Das Umweltamt des Landkreises möchte daher an dieser Stelle auf die Befüllungsregeln der Bio-Tonne hinweisen und nochmals an die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis appellieren, ausschließlich organische Abfälle – und keine Restabfälle – über die Bio-Tonne zu entsorgen.

    Ein Verpacken der organischen Abfälle in Plastiktüten oder ähnlichem ist aus verständlichen Gründen nicht statthaft.

    Dabei gilt es zu beachten, dass dies auch für die vom Handel als biologisch abbaubar angebotenen Abfallbeutel aus „Plastik“ gilt.

    Weder den Mitarbeitern des mit der Abfuhr betrauten Unternehmens, der Veolia Umweltservice West GmbH, noch den Mitarbeitern der Terrakomp GmbH ist eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Plastiktüten und –arten zuzumuten.

    Jeder Plastikanteil im Bioabfall stellt eine Verunreinigung dar, die mit erheblichem Aufwand im Kompostwerk der Terrakomp GmbH aussortiert werden muss.
    Um den hohen Qualitätsstandard des aus den biogenen Abfällen gewonnenen Kompostes weiterhin zu gewährleisten, wird daher dringend gebeten, keine Abfälle aus Plastik oder anderen Restabfall in die Bio-Tonnen zu geben.

    Organische Abfälle sollten vielmehr, insbesondere wenn es sich um feuchte Küchenabfälle wie z. B. Salatblätter, Obstreste und Kartoffelschalen handelt, in Zeitungspapier eingeschlagen werden (bitte kein Hochglanzpapier verwenden!).
    Zum Einschlagen können jedoch auch die im Handel erhältlichen Papiertüten oder die Papiertüten vom Einkauf beim Bäcker oder Gemüsehändler verwendet werden.

    Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Unteren Abfallbehörde für Ihre Fragen auch gerne unter der oben genannten Telefonnummer oder per E-Mail zur Verfügung.

    Hinweis der Unteren Abfallbehörde zum Thema "Plastikabfälle in Biotonnen":

    In der letzten Zeit stellte das Umweltamt des Landkreises wiederholt fest, dass zunehmend Plastik- und Restabfälle über Bio-Tonnen entsorgt werden.

    Das Umweltamt des Landkreises möchte daher an dieser Stelle auf die Befüllungsregeln der Bio-Tonne hinweisen und nochmals an die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis appellieren, ausschließlich organische Abfälle - und keine Restabfälle - über die Bio-Tonne zu entsorgen.

    Ein Verpacken der organischen Abfälle in Plastiktüten oder ähnlichem ist aus verständlichen Gründen nicht statthaft.

    Dabei gilt es zu beachten, dass dies auch für die vom Handel als biologisch abbaubar angebotenen Abfallbeutel aus "Plastik" gilt.

    Weder den Mitarbeitern des mit der Abfuhr betrauten Unternehmens, der Veolia Umweltservice West GmbH, noch den Mitarbeitern der Terrakomp GmbH ist eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Plastiktüten und -arten zuzumuten.

    Jeder Plastikanteil im Bioabfall stellt eine Verunreinigung dar, die mit erheblichem Aufwand im Kompostwerk der Terrakomp GmbH aussortiert werden muss.
    Um den hohen Qualitätsstandard des aus den biogenen Abfällen gewonnenen Kompostes weiterhin zu gewährleisten, wird daher dringend gebeten, keine Abfälle aus Plastik oder anderen Restabfall in die Bio-Tonnen zu geben.

    Organische Abfälle sollten vielmehr, insbesondere wenn es sich um feuchte Küchenabfälle wie z. B. Salatblätter, Obstreste und Kartoffelschalen handelt, in Zeitungspapier eingeschlagen werden (bitte kein Hochglanzpapier verwenden!).
    Zum Einschlagen können jedoch auch die im Handel erhältlichen Papiertüten oder die Papiertüten vom Einkauf beim Bäcker oder Gemüsehändler verwendet werden.

    Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Unteren Abfallbehörde für Ihre Fragen auch gerne unter der oben genannten Telefonnummer oder per E-Mail zur Verfügung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.11.2013

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2013 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Wilder Müll, Gewerbemüll, Gewerbeabfall, Hausabfälle, Hausmüll, Bioabfälle, Hausabfall, Sperrmüll, Biomüll, Gewerbeabfälle, Bio-Tonne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)