Bioabfall Entsorgung
Beschreibung
Bioabfälle machen einen Großteil des Abfallaufkommens aus privaten Haushaltungen aus. Eine weitgehende Bioabfallerfassung kann erheblich zur Reduzierung des Restabfallaufkommens in diesem Bereich beitragen.
In Niedersachsen wird daher der Ansatz verfolgt, durch eine möglichst flächendeckende Sammlung von Bioabfällen sowie anschließender Kompostierung oder Vergärung das Volumen der zu beseitigenden Abfälle zu verringern. Die zuständige Stelle ist verpflichtet, besondere Anstrengungen zur Trennung und Verwertung von Bioabfällen zu ergreifen.
Für die Entsorgung der Bioabfälle steht in vielen kommunalen Gebieten die Biotonne zur Verfügung. Aber auch mit einfachen Methoden, wie der Eigenkompostierung, ist es möglich, qualitativ guten Kompost zu erzeugen. Durch die Eigenkompostierung wird das zu entsorgende Abfallaufkommen vermindert. Engagierte Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise auch die Kosten für die Entsorgung ihrer Abfälle senken. Wird der erzeugte Kompost als natürlicher Dünger im eigenen Garten verwendet, kann dies zu höheren Erträgen und Einsparungen beim Kauf von Düngemitteln führen.
Hinweise für Helmstedt: Bioabfall Entsorgung
Abfall ist nicht gleich Abfall. Die Verwertung einer Abfallfraktion ist, soweit möglich, der Beseitigung vorzuziehen. Bioabfälle aus Küche und Garten werden darum sinnvoll zu Kompost verarbeitet. Dieser Verwertung können biogene Abfälle sowohl über den Bioabfallbehälter zugeführt werden als auch über den Komposthaufen im heimischen Garten.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Hinweise für Helmstedt: Bioabfall Entsorgung
Sie sind sich nicht sicher, welche der Verwertungsmöglichkeiten für Sie individuell angeraten erscheint? Fragen Sie sich, ob eine Befreiung vom Benutzungszwang des Bioabfallbehälters für Ihren Haushalt vorteilhaft wäre und welche Voraussetzungen damit verbunden sind? Auch bei diesen Fragen "rund um den Bioabfall" hilft Ihnen die Untere Abfallbehörde unter der oben genannten Telefonnummer oder per E-Mail weiter.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Hinweise für Helmstedt: Bioabfall Entsorgung
Soweit Sie sich für eine vollständige Eigenkompostierung sämtlicher Bioabfälle entscheiden und aufgrund dessen kein Bioabfallbehälter benötigt wird, besteht die Möglichkeit einer Befreiung vom Benutzungszwang des Bioabfallbehälters. Um diese Möglichkeit zu nutzen, senden Sie das unten anhängende Formular ausgefüllt und unterschrieben an das Umweltamt des Landkreises Helmstedt.
Soweit Sie eine bestehende Befreiung von der Bio-Tonne zurückziehen und wieder einen Bioabfallbehälter nutzen möchten, steht Ihnen hierfür ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Der in Niedersachsen erzeugte Kompost wird überwiegend in der Landwirtschaft sowie im Landschafts- und Gartenbau verwertet. Die Abgabe erfolgt auch an Privatpersonen. Die gute Qualität der niedersächsischen Komposte und die Vermarktung von Teilmengen über die in Niedersachsen ansässigen Erden- und Humuswerke, die ihre Produkte in viele europäische Länder liefern, tragen in beachtlichem Umfang zur Verwertung und Vermarktung bei.
Eine gute Qualität als wesentliche Voraussetzung für eine gute Verwertbarkeit des Kompostes kann nur dann erreicht werden, wenn bereits bei der Sammlung auf eine sorgfältige Trennung von geeigneten und ungeeigneten Bioabfällen geachtet wird. Die Bürgerinnen und Bürger können durch ihr Engagement und Verhalten die Qualität der Komposte wesentlich beeinflussen.
Hinweise für Helmstedt: Bioabfall Entsorgung
Hinweis der Unteren Abfallbehörde zum Thema "Plastikabfälle in Biotonnen":
In der letzten Zeit stellte das Umweltamt des Landkreises wiederholt fest, dass zunehmend Plastik- und Restabfälle über Bio-Tonnen entsorgt werden.
Das Umweltamt des Landkreises möchte daher an dieser Stelle auf die Befüllungsregeln der Bio-Tonne hinweisen und nochmals an die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis appellieren, ausschließlich organische Abfälle - und keine Restabfälle - über die Bio-Tonne zu entsorgen.
Ein Verpacken der organischen Abfälle in Plastiktüten oder ähnlichem ist aus verständlichen Gründen nicht statthaft.
Dabei gilt es zu beachten, dass dies auch für die vom Handel als biologisch abbaubar angebotenen Abfallbeutel aus "Plastik" gilt.
Weder den Mitarbeitern des mit der Abfuhr betrauten Unternehmens, der Veolia Umweltservice West GmbH, noch den Mitarbeitern der Terrakomp GmbH ist eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Plastiktüten und -arten zuzumuten.
Jeder Plastikanteil im Bioabfall stellt eine Verunreinigung dar, die mit erheblichem Aufwand im Kompostwerk der Terrakomp GmbH aussortiert werden muss.
Um den hohen Qualitätsstandard des aus den biogenen Abfällen gewonnenen Kompostes weiterhin zu gewährleisten, wird daher dringend gebeten, keine Abfälle aus Plastik oder anderen Restabfall in die Bio-Tonnen zu geben.
Organische Abfälle sollten vielmehr, insbesondere wenn es sich um feuchte Küchenabfälle wie z. B. Salatblätter, Obstreste und Kartoffelschalen handelt, in Zeitungspapier eingeschlagen werden (bitte kein Hochglanzpapier verwenden!).
Zum Einschlagen können jedoch auch die im Handel erhältlichen Papiertüten oder die Papiertüten vom Einkauf beim Bäcker oder Gemüsehändler verwendet werden.
Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Unteren Abfallbehörde für Ihre Fragen auch gerne unter der oben genannten Telefonnummer oder per E-Mail zur Verfügung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 15.11.2013
Stichwörter
Hausabfall, Gewerbemüll, Hausmüll, Bioabfälle, Hausabfälle, Gewerbeabfall, Sperrmüll, Bio-Tonne, Biomüll, Gewerbeabfälle, Wilder Müll